Ursprungsnachweis Erklärung-IHK

Wir haben für Sie Informationen zur "Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung" als zusätzlicher Möglichkeit des Ursprungsnachweises innerhalb der EU zusammengestellt.
Bei der Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung handelt es sich um die zusätzliche Möglichkeit des Ursprungsnachweises für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs). Die Erklärung kann sowohl als Einzel- als auch als Langzeiterklärung durch den Lieferanten abgegeben werden.
Seit Dezember 2021 wird alternativ auch eine EDV-technisch erstellte (Langzeit-)Erklärungen-IHK ohne physische Unterschrift des Ausstellers anerkannt. Dazu wurde die Vorlage um den Vermerk und die entsprechende Fussnote ergänzt.
Voraussetzung ist, dass die verantwortliche natürliche Person in der Erklärung-IHK namentlich mit ihrer Stellung in der Firma genannt ist und in der Erklärung auf die EDV-technische Erstellung hingewiesen wird (in Anlehnung an die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft gemäß UZK-IA).
Die Erklärung-IHK ist insbesondere für Unternehmen interessant, die den präferenziellen Ursprung nicht erfüllen und keine Lieferantenerklärung gemäß Präferenzrecht abgeben können, deren Produkte aber nach den handelspolitischen Ursprungsregeln des Zollkodex Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der EU sind.
Als Einzelerklärung kann die Erklärung auch für Drittlandswaren abgegeben werden, das heißt, wenn die Waren einen Ursprung außerhalb der EU haben. In diesem Fall ist aber immer eine Bescheinigung der für den Antragsteller zuständigen IHK notwendig.
Die Ursprungsbescheinigung erfolgt dann wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, d. h. der Drittlandsursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen. Ob ein Unternehmen diesen Weg geht oder wie allgemein üblich ein Ursprungszeugnis zur Vorlage bei einer anderen IHK in der Europäischen Union beantragt, liegt in der Entscheidung des Unternehmens.