ICS2 - Phase 3: Elektronische Vorabanmeldung

Die letzte Stufe ist zum 01.03.2024 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Abgabe besteht dann auch auf die See-, Straßen- und Schienenverkehr und betrifft dann alle Beförderer.
ICS2 ist ein EU-weites System zur elektronischen Vorabanmeldung von eingehenden Sendungen, das den Zollbehörden eine Risikokontrolle der Warensendungen ermöglicht, bevor diese in der EU eintreffen. 
Hierzu müssen die “Beförderer” teilweise sehr detaillierte Informationen (sog. “Pre Loading Advance Cargo Information (PLACI)”) wie folgt übermitteln:
  • tatsächlicher Versender und tatsächlicher Empfänger (vollständiger Name und vollständige Anschrift)
  • EORI-Nummer des tatsächlichen Empfängers
  • Anzahl der Packstücke und Gesamtbruttogewicht
  • 6-stellige HS-Codes und detaillierte Beschreibung der Waren, damit die zolltarifliche Einreihung überprüft werden kann.
Insofern sind auch Hersteller, Exporteure und Einzelpersonen außerdem der EU vom neuen System betroffen, weil diese den unionsansässigen Importeuren die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen müssen.
Weitere Informationen über das ICS2 und über dessen stufenweise Einführung stehen online auf der Website der DG Taxud.