eCarnet: Der "Reisepass" für Waren wird (schrittweise) digital

Unternehmen und natürliche Personen, die bestimme Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht “klassisch” verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carent beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Während im herkömmlichen Zollprozess eine “Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung” erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Seit dem 01.08.2023 können Unternehmen bei der IHK zu Schwerin ein Carnet elektronisch beantragen. Seit dem 01.01.2024 ist die elektronische Beantragung das Regelverfahren. Der Ausdruck des Carnets erfolgt dann ausschließlich bei der IHK.
Die Registrierung für die elektronische Carnet-Beantragung erfolgt unter www.e-ata.de.
Eine vollständige Digitalisierung des internationalen Zollverfahrens Carnet – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des “Re-Imports” wird bereits seit Jahren von der Internationalen Handelskammer (ICC)  angestrebt. Dies ist nun der erste Schritt.
Im Handbuch, das die IHK für München und Oberbayern zusammengestellt hat, sind Details sowie Anleitungen verfügbar unter “Weitere Informationen”.