EU-Terror- und Embargoverordnungen

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Union auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen.
Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten.
Den in der Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt auch für die länderbezogenen Embargos der EU.
Durch die Eingabe der Personen, Unternehmen etc. in die Datenbank des Onlineportals ist eine unkomplizierte und taggenaue Prüfung möglich.
Unternehmen sind verpflichtet, die Sanktionslisten zu beachten!
Weitere Details zu den Änderungen und Links zu den Durchführungsverordnungen,  finden Sie im aktuellen Newsletter auf der BAFA-Webseite.