Gebührenverordnung für Kriegswaffen-, Ausfuhrkontrolle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert, dass die “Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung” am 15.09.2023 verkündet wurde und somit in Kraft getreten ist.
Die Gebührenerhebung gilt für Anträge, die ab 01.01.2024 gestellt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden die für den Bereich Exportkontrolle betroffenen Unternehmen zeitnah vor Erhebung detailliert über Einzelheiten der Verordnung und das weitere Prozedere informieren.
Informationen zu den einzelnen Gebührentatbeständen sind online abrufbar.
Für Fragen zur Gebührenregelung oder zu erteilten Gebührenbescheiden steht ausschließlich das zentrale Funktionspostfach Gebuehren-Ausfuhr@bafa.bund.de seit dem 1. Januar 2024 zur Verfügung.