Maßnahmen zur Beschleunigung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzen seit dem 1. Februar 2026 ein Maßnahmenpaket um, das die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual Use Gütern spürbar vereinfachen und beschleunigen soll.
Als Teil des Maßnahmenbündels werden weitere Allgemeine Genehmigungen (AGGs) eingeführt und bestehende AGGs aktualisiert.
Als weiteres Element werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA gestärkt, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Insbesondere der Austausch von Technologie soll so künftig schneller entschieden werden.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen Verfahrensvereinfachungen für Gemeinschaftsprojekte dar. So soll mit einem neuen Verfahren der bürokratische Aufwand für nationale Teilnehmer an amtlich anerkannten Gemeinschaftsprojekten erheblich verringert werden. Hierzu wird das Instrument der “Sondergenehmigung” geschaffen.
Änderungen der AGGs im Detail
- Neu: AGG Nr. 45 für nichtsensitive elektronische Verbringungen von Software und Technologie über BSI-C5-zertifizierte EU-Server
- Neu: AGG Nr. 46 für Ausfuhren im Rahmen von Projekten des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF)
- AGG Nr. 17 Erweiterung des Güterkreises um bestimmte Laser, die von Anhang I EU-Dual Use VO entlistet wurden
- Erweiterung AGG Nr. 21, um sie stärker für Schutzausrüstung nutzbar zu machen
- AGG Nr. 24 vorübergehende Verwendung künftig für zusätzlich Länder möglich
- AGG Nr. 28 auch für Ausführen in das Vereinigte Königreich nutzbar entsprechend des Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich
Weitere Informationen sind online beim BAFA zu finden.
