Pflichten bei Elektroladesäulen an Gebäuden
Mit dem GEIG soll sich der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität beschleunigen. Für Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ohne Renovierung gilt: Seit 01.01.2025 muss ein Ladepunkt errichtet werden. Diese Pflicht kann auf andere, dem Eigentümer gehörende Nichtwohngebäude übertragen werden.