Ökosteuer: Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe

Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer), diese wurde am 01.04.1999 eingeführt („Ökologische Steuerreform“).
Die Strom- und Energiesteuer wird für bestimmte Energieverbräuche erlassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder Energieeffizienz bzw. erneuerbare Energien zu fördern. Weiterhin wird die Ökosteuer wird für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ermäßigt, um die im internationalen Wettbewerb hohe Energie- und Stromsteuerbelastung in Deutschland auszugleichen.
Alle Informationen zur Ökosteuer und den Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie ein Berechnungstool stehen Ihnen zur Verfügung. Das Tool enthält die Tabellenblätter für die Jahre 2021 und 2022.
Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2021 noch bis Ende 2022 gestellt werden.