Zuschuss für Investitionen
GRW- Zuschuss
Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) ist das zentrale Förderprogramm für die Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze geschaffen oder gesichert werden.
- Die Antragstellung erfolgt beim Landesförderinstitut MV.
- Die Förderfähigkeit von Investitionsvorhaben hängt unter anderem von der Tätigkeit in der geplanten oder bestehenden Betriebsstätte ab.
- Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.
- Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich insbesondere nach der Unternehmensgröße, dem Geschäftsgegenstand, dem Investitionsstandort sowie weiterer Kriterien.
Weitere Informationen zum GRW-Zuschuss sind auf der Website des Landesförderinstitus Mecklenburg-Vorpommern abrufbar.
Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
- Das Land Mecklenburg-Vopommern gewährt Zuwendungen für die Gründung und Entwicklung von eigenständigen Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.
- Die Antragstellung erfolgt beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bzw. im MV-Service Portal.
- Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und allgemeine Aufwendungen für Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens stehen.
- Förderfähig sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und Jahresumsatz/ -bilanz bis 2 Millionen Euro.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen zum Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum sind im MV-Serviceportal abrufbar.
