Zuschuss für Investitionen

GRW- Zuschuss

Die Gemeinschafts­aufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) ist das zentrale Förder­programm für die Förderung von Investitions­vorhaben der gewerblichen Wirt­schaft, mit denen dauerhaft Arbeits­plätze bzw. Ausbildungs­plätze geschaf­fen oder gesichert werden.
  • Die Antragstellung erfolgt beim Landesförderinstitut MV.
  • Die Förderfähigkeit von Investitions­vorhaben hängt unter anderem von der Tätigkeit in der geplanten oder bestehenden Betriebs­stätte ab.
  • Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.
  • Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich ins­besondere nach der Unter­nehmensgröße, dem Geschäftsgegenstand, dem Investitions­standort sowie weiterer Kriterien.
Weitere Informationen zum GRW-Zuschuss sind auf der Website des Landesförderinstitus Mecklenburg-Vorpommern abrufbar.

Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

  • Das Land Mecklenburg-Vopommern gewährt Zuwendungen für die Gründung und Entwicklung von eigenständigen Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.
  • Die Antragstellung erfolgt beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bzw. im MV-Service Portal.
  • Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und allgemeine Aufwendungen für Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens stehen.
  • Förderfähig sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und Jahresumsatz/ -bilanz bis 2 Millionen Euro.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.