Übersicht zu Angaben auf Lebensmitteln
Wie viel Zucker ist im Joghurt, wie viel Salz in den Chips? Viele Verbraucher wollen sich bewusst und ausgewogen ernähren und prüfen die Nährwertangaben auf Verpackungen ganz genau. Seit 2016 sind diese Angaben für Hersteller Pflicht.
Gesetzlich vorgeschrieben war die Nährwertkennzeichnung bisher nur in bestimmten Fällen. Beispielsweise mussten Lebensmittel, die mit einem besonderen Nährwert oder einer gesundheitsfördernden Wirkung warben, wie zum Beispiel "zuckerfrei" oder "reich an Vitamin C", die Kennzeichnung tragen.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU-LIMV) regelt, wie die Nährwerte gekennzeichnet werden müssen. Vorgeschrieben ist grundsätzlich die Tabellen-Form, in der sich die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen.
Diese Nährwerte, die so genannten "Big 7" sind auf der Verpackung anzugeben:
- Brennwert/Energiegehalt,
- Fett,
- gesättigte Fettsäuren,
- Kohlenhydrate,
- Zucker,
- Eiweiß und
- Salz.
Bei diesen "Big 7" darf angegeben werden, wie viel Prozent der empfohlenen Tagesmenge davon im Produkt steckt.
Folgende Inhaltsstoffe dürfen von den Herstellern zusätzlich in der Nährwerttabelle gekennzeichnet werden: einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole (Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit), Stärke, Ballaststoffe sowie Vitamine und Mineralstoffe. Die Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen dürfen jedoch nur erfolgen, wenn diese in signifikanten Mengen enthalten sind – das sind in der Regel mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm oder 100 Milliliter. Zusätzlich ist deshalb der prozentuale Anteil dieses Nährstoffs an der empfohlen Tagesdosis anzugeben.
Einige Lebensmittel sind von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen. Dazu gehören Produkte, die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen. Dazu gehören zum Beispiel Obst und Gemüse, Mehl und Reis, Kräuter, Gewürze, Kräuter- und Früchtetees sowie Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol. Unverpackte Lebensmittel sind von der Kennzeichnung befreit. Auch können Lebensmittel von der Nährwertkennzeichnung befreit werden, die direkt und nur in kleinen Mengen vom Hersteller oder über lokale Einzelhandelsgeschäfte an den Endverbraucher verkauft werden.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist eine interaktive und leicht verständliche → Übersicht zu Pflichtangaben und freiwilligen Angaben auf Lebensmittelverpackungen verfügbar.