Inklusion im Unternehmen fördern
Menschen mit Behinderung - ob Auszubildende oder qualifizierte Fachkraft - sind ein Potenzial für Unternehmen. Probebeschäftigungen, Eingliederungszuschüsse, Beratungsangebote und finanzielle Unterstützungen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen, sind hilfreiche Aspekte für Unternehmen. Wir geben Hinweise und Fördermöglichkeiten, damit Beeinträchtigte gut im Unternehmen angestellt und integriert werden.
Vorteile für das Unternehmen:
- erweitert den Bewerberpool
denn Menschen mit Behinderung sind - je nach Art und Grad der Beeinträchtigung und Anforderung an den Arbeitsplatz - in der Lage vollwertige Tätigkeiten im Unternehmen auszuüben - entwickelt die eigene Unternehmenskultur weiter
denn Menschen mit Behinderung bringen neue Perspektiven für eine engagierte Personalführung mit - stärkt das Arbeitgeberbild
durch den sichtbaren Einsatz als ein offenes und engagiertes Unternehmens
Arten von Beeinträchtigungen
Als Menschen mit Behinderung gelten, wenn die gesundheitlichen Beinträchtigungen länger als 6 Monate andauern und sie zu einer Minderung der gesellschaftlichen Teilhabe führen. Folgende Beeinträchtigungen lassen sich wie folgt grob unterscheiden:
- körperliche Beinträchtigungen
z.B. Funktionsverlust von Gliedmaßen, Querschnittslähmungen, Parkinsonerkrankungen, Multiple Sklerose - Beeinträchtigungen der Sinne
z.B. Einschränkungen oder Verlust des Seh- oder Hörvermögens - geistige und kognitive Beeinträchtigungen
z.B. Lernbehinderungen - psychische Beeinträchtigungen
z.B. dauerhafte neurologische Erkrankungen, Defizite bei der Aufmerksamkeit
Eine Behinderung bedeutet nicht, dass diejenige Person nicht in der geistigen oder körperlichen Lage wäre, Tätigkeiten im Unternehmen auszuführen. Häufig bedarf es dazu nur einer Anpassung des Arbeitsplatzes. Eine Invesitionen, die sich für das Unternehmen langfristig finanziell wie sozial rentieren kann und vielfach förderfähig ist. (s. auch: Ausgleichsabgabe, SGB IX; externer Link)
Fördermöglichkeiten
Chancen gemeinsam nutzen - Unternehmen, die Menschen mit Behinderung ausbilden oder einstellen möchten, können dabei auf verschiedene Angebote zurückgreifen. Diese umfassen finanzielle Förderungen, Beratungen und Informationsangebote. Diese Übersicht ist nicht vollständig. Weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Leistung | mögliche Inhalte (Beispiele) | Zuständigkeit |
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Beratungen und Unterstützung |
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Integrationsfach- dienste |
Zuschüsse
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Integrationsamt Reha-Träger |
Zuschuss für Probe-
beschäftigung
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Kostenübernahme bis zu 3 Monate | Arbeitsagentur Reha-Träger |
Finanzielle Förderung | bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Form von Zuschüsse und/oder Darlehen | Arbeitsagentur Integrationsamt |
Viele weitere Leistungen sind möglich. Diese richten sich nach den Einzelfällen. |
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (Stand: April 2012), Auszug.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Maßnahmen, den Voraussetzungen, zur Förderhöhe sowie -dauer können Sie auf den Internetsteiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. einsehen.
Außerdem können Sie sich informieren auf folgenden Internetseiten