Gewerbeerlaubnis
Auch wenn in die Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht, gibt es bestimmte Tätigkeiten, für die eine besondere Gewerbeerlaubnis erforderlich ist.
Die Erteilung der gewünschten Erlaubnis können Sie schriftlich bei der zuständigen IHK beantragen.
Die Erteilung der gewünschten Erlaubnis können Sie schriftlich bei der zuständigen IHK beantragen.
Nach der Erteilung der Gewerbeerlaubnis und der entsprechenden Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt, gibt es darüber hinaus auch bei einigen Berufen, die Verpflichtung zur Registrierung im öffentlichen Vermittlerregister.