Beitragsfreistellung und Datenweitergabe
Beitragsfreistellung für Existenzgründer
Natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sind im ersten und zweiten Jahr nach der Betriebseröffnung von Grundbeitrag und Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt.
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Die IHK zu Lübeck unterstützt den Aufbau von Geschäftsbeziehungen. Sie darf Daten aus der Gewerbeanmeldung an andere Unternehmen weitergeben, um Geschäftsabschlüsse zu fördern. Sie können der Weitergabe dieser Daten jederzeit widersprechen.
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