Die Wahl zur IHK-Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das demokratische Herzstück der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg oder, einfach ausgedrückt, das „Parlament der Wirtschaft“. In ihr sind alle wesentlichen Branchen der regionalen Wirtschaft in Wahlgruppen vertreten.
Die Vollversammlung
In der Vollversammlung engagieren sich 50 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Kleingewerbe bis zum globalagierenden Unternehmen und von der Start-up-Gründer Szene bis zum traditionsreichen Unternehmen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Sie bringen ihre Branchenkenntnisse ein und entscheiden über die Richtlinien der Arbeit in der IHK. Als demokratisch gewähltes Parlament der regionalen Wirtschaft bildet die Vollversammlung die unterschiedlichen Wirtschaftszweige der Region ab. Dort werden alle Entscheidungen getroffen, damit die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Ihre Interessen vertreten und sie im Dialog mit Politik und Verwaltung einbringen kann. Darüber hinaus übernimmt die IHK gesetzliche Aufgaben wie die Aus- und Weiterbildung und unterstützt die Unternehmen mit vielzähligen Dienstleistungen.
Bis zum 12. Dezember 2022 konnten Sie Ihre Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter in die Vollversammlung der IHK wählen. Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.
Die Wahlgruppen
Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaft sein, damit alle Wirtschaftsgruppen nach ihrer Bedeutung an der Willensbildung in dem „Parlament der Wirtschaft“ mitwirken können.
Entsprechend der Wirtschaftsstruktur werden die Sitze der Vollversammlung deshalb jeweils in Wahlgruppen eingeteilt. Damit ist jede Wahlgruppe gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten.
Wahlgruppe
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Sitze
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Besonderheiten
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I Industrie
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22
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Je mindestens 3 Sitze in den Teilregionen
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II Groß- und Einzelhandel
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9
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Je mindestens 1 Sitz in den Teilregionen
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III Kreditgewerbe
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2
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-
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IV Dienstleistungen
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17
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Davon...
3 Sitze in der Gast-, Beherbergungs-, Freizeitwirtschaft* 2 Sitze im Verkehrsgewerbe 2 Sitze in der Informationstechnologie 3 Sitze im Vermittlergewerbe* 2 Sitze in der Werbe-, Veranstaltungsbranche |
*wobei in jedem Landkreis des IHK-Bezirks eines dieser Mitglieder ansässig sein muss.
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Teilregionen
Damit alle Branchen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten sind, gibt es nicht nur vier Wahlgruppen, sondern innerhalb der Wahlgruppen I und II zusätzliche Untergruppen. Die Untergruppen sind geografischen Teilregionen. Die Teilregionen sind wie kleine Wahlgruppen. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, auf die innerhalb der Untergruppe die meisten Stimmen entfallen. Die Aufteilung der Teilregionen regelt § 6 Abs. 3 WahlO (PDF-Datei · 107 KB).