Ehrenurkunden für Arbeitsjubiläen

Mitarbeiterehrung durch das Unternehmen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gewerblichen Wirtschaft können durch Ausstellung einer Ehrenurkunde der IHK bei einer Betriebszugehörigkeit von 10, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahren geehrt werden. Die Ehrenurkunde kann ausschließlich vom Arbeitgeber bei der IHK beantragt werden. Auch die Überreichung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Sollten Sie Interesse an einer Urkunde über 50 Jahre Unternehmenszugehörigkeit haben, verwenden Sie bitte das Sonderformular im Abschnitt „Weitere Informationen“ auf der rechten Seite.

Hinweis zur Berechnung der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit

Die Unternehmenszugehörigkeit soll in der Regel ununterbrochen sein. Der Beginn der Dienstzeit wird berechnet vom Eintritt in das Unternehmen an, unter Einschluss etwaiger Lehrzeit und Elternzeiten. Kürzere Unterbrechungen, z. B. infolge von Krankheit, Kurzarbeit, Weiterbildungsmaßnahmen, Teilnahme an militärischen Übungen sowie Unterbrechungen zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht in der Bundeswehr oder beim Zivildienst werden in die Dienstzeit mit eingerechnet.

Kosten

Zur Deckung ihrer Kosten erhebt die IHK ein Entgelt pro ausgestellter Urkunde von 12,50 Euro zuzüglich einer einmaligen Versandkostenpauschale von 2,35 Euro.
Urkunden für eine ununterbrochene Tätigkeit ab 50 Jahren sind kostenfrei.

Urkunden digital beantragen

Mit unserem digitalen Antragsverfahren können Sie schnell und unkompliziert Ihre Anträge für Ehrenurkunden einreichen. Unter Verwendung der Musterdatei haben Sie die Möglichkeit, die Daten mehrerer zu ehrender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hochzuladen.
Zur Authentifizierung benötigen Sie Ihre Mitglieds- bzw. Debitorennummer (zu finden auf Rechnungen oder Beitragsbescheiden).
Hinweis: Bitte bestellen Sie die Ehrenurkunde mindestens drei Wochen vor Ihrem Jubiläum, um eine rechtzeitige Lieferung zu garantieren.
Zum digitalen Antragsverfahren gelangen Sie hier.

Mitarbeiterehrung durch das Land Baden-Württemberg

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) i. d. F. vom 23.12.1988 (BGBI. 1989, S. 1.902)) können als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60-jährige Tätigkeit bei dem selben Arbeitgeber zusätzlich zur Urkunde der IHK auch mit einer Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg geehrt werden.
Die Abwicklung dieses Verfahrens erfolgt jedoch nicht durch die IHK, sondern durch das für das Unternehmen zuständige Bürgermeisteramt. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem Jubiläum einzureichen. Fristen (normalerweise 6 Wochen vor dem Jubiläum) erfragen Sie bitte auch direkt bei Ihrem Bürgermeisteramt.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Bürgermeisteramt den erforderlichen Antrag geben. Oder laden Sie ihn direkt runter.