Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler/-berater fallen in ihrer Tätigkeit unter Gewerbetreibende, die einer besonderen gewerberechtlichen Genehmigung bedürfen.
Es besteht die Pflicht, sich eine entsprechende Erlaubnis vor der Tätigkeitsausübung ausstellen zu lassen. Rechtsgrundlage ist hierfür § 34d Gewerbeordnung (GewO).
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Jennifer Fluck
Geschäftsbereich:
Recht und Steuern
Position: Sachbearbeiterin