Nr. 4331960

Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler/-berater fallen in ihrer Tätigkeit unter Gewerbetreibende, die einer besonderen gewerberechtlichen Genehmigung bedürfen.
Es besteht die Pflicht, sich eine entsprechende Erlaubnis vor der Tätigkeitsausübung ausstellen zu lassen. Rechtsgrundlage ist hierfür § 34d Gewerbeordnung (GewO).

Jennifer Fluck
Geschäftsbereich: Recht und Steuern
Position: Sachbearbeiterin