IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Informationspflichten für Finanzanlagenvermittler und -berater

Die Neuregelung des Finanzanlagenvermittlerrechts, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird, bringt auch über die Erlaubnis- und Registrierungspflicht hinaus weitreichende Veränderungen mit sich. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Informationen gegeben werden, die dem Anleger mitzuteilen sind.
Nach § 12 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) müssen Finanzanlagen-vermittler dem Anleger vor der ersten Anlageberatung oder -vermittlung die nachfolgenden Angaben klar und verständlich in Textform mitteilen. Dabei sollten die Informationen dem Kunden schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (wie etwa Diskette, CD-ROM, DVD) übergeben werden. Dies ist z.B. möglich auf dem  Briefbogen, einer Visitenkarte, Broschüre oder mit einer E-Mail  des Vermittlers. Zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten sollten sich die Vermittler den Empfang vom Anleger bestätigen lassen. Der Vermittler hat auch sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter diese Mitteilungspflichten erfüllen. Mitzuteilen sind:
  1. der Familienname, Vorname sowie die Firmen der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
  2. die betriebliche Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Anleger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit dem Vermittler in Kontakt zu treten; insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
  3. die Auskunft, ob der Eintragungspflichtige als  Finanzanlagenvermittler  mit  einer  Erlaubnis nach § 34f Abs.1 S.1 Nr.1 GewO, nach § 34f Abs.1 S.1 Nr.2 GewO oder § 34f Abs.1 S.1 Nr.3 GewO in das Register nach § 34 f Abs. 5 i. V. m. § 11a Abs. 1 GewO eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt.
  4. die Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden, sowie
  5. die Anschrift der für die Erlaubniserteilung nach § 34f Abs.1 GewO zuständigen Behörde sowie die Registrierungsnummer, unter der im Register eingetragen       wurde. Die Adresse der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg als Erlaubnisbehörde ist:
    IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
    Romäusring 4
    78052 Villingen-Schwenningen

    Die Adresse der Registerstelle nach § 11 a GewO ist:
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Breite Str. 29
    10178 Berlin www.vermittlerregister.info
    Telefon:    0-0180-500 585-0
    (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Die oben erwähnten Informationen dürfen nach § 12 Abs. 3 FinVermV mündlich mitgeteilt werden, wenn der Anleger dies wünscht. In diesem Fall sind dem Anleger die Angaben unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zur Verfügung zu stellen. Für Vermittler, die bereits eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder § 34e Abs. 1 GewO besitzen, gilt: die oben genannten Informationspflichten sind erfüllt, sofern die Informationspflichten nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung erfüllt und die oben genannten Angaben darin enthalten sind.
Bitte beachten Sie: Neben den Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt sind die weiteren Informations- und Dokumentationspflichten (z.B. zu Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikten) vor Vertragsschluss zu beachten, die sich aus den §§ 13 ff. FinVermV ergeben.