Mediationsklausel für den Vertrag

Eine Mediationsvereinbarung kann jederzeit geschlossen werden. Wenn Sie schon gleich bei Vertragsschluss eine Mediationsklausel in den Vertrag aufnehmen, stellen Sie schon frühzeitig die Weichen für eine gütliche Einigung.
Wir empfehlen daher folgende Mediationsklausel:
"Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung des IHK MediationsZentrums IHKn Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Schwarzwald-Baar-Heuberg durchzuführen."
Stand: März 2014

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