Wirtschafts- und Steuerrecht

Allgemein lässt sich festhalten, dass das italienische Rechtssystem dem deutschen Recht ähnlich ist und entsprechende Kodifizierungen enthält. Die wichtigsten Rechtsquellen neben der Verfassung sind sicherlich der Codice Civile (ital. ZGB), der Codiece di Procedura Civile (ital. ZPO), der Codice Penale (ital. StGB) und der Codice di Procedura Penale (ital. StPO).
Hinzu kommt, dass am 16.09.2010 der Verwaltungsprozess durch das Gesetzesdekret Nr. 104/2010 kodifiziert wurde. Daneben ist das ital. Recht aber durch eine Vielzahl von zuweilen "undurchschaubaren" Einzelgesetzen geprägt, die nicht immer systematisch in ein Ausgangsgesetz integriert werden. In diesen Einzelgesetzen werden dann nicht selten auch Einzelbereiche gleichzeitig abgehandelt, die systematisch, aber logisch nicht unbedingt zusammengehören. Ferner gelten in den einzelnen Regionen, Provinzen und Gemeinden besondere Regelungen. Zudem gibt es Sonder-/Ausnahmbebestimmungen in den autonomen Regionen (Trentino Alto Adige, Valle d'Aosta, Sardinien, Friaul, Venezia Giulia und Sizilien).
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