Startschuss für den Freihandel

EU - MERCOSUR - Freihandelsabkommen wird umgesetzt

Die EU-Kommission hatte am 23. März 2026 bekanntgegeben, dass sie den Handelsteil des Abkommens mit den Mercosur-Staaten ab dem 1. Mai 2026 vorläufig anwenden wird. Somit können Unternehmen schon jetzt vom Abbau zahlreicher Zölle im Handel mit dem südamerikanischen Wirtschaftsraum profitieren. Was heißt das konkret für Ihre Produkte?
Der größte und bedeutendste Wirtschaftsraum Lateinamerikas Mercosur (Mercado Común del Sur) umfasst heute rund 278 Millionen Einwohner. Die vier Gründungsstaaten sind Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. Bolivien wurde erst im Juli 2024 als Vollmitglied aufgenommen und ist noch nicht Teil des Handelsabkommens mit der EU.

Zugang zum größten Handelsblock Lateinamerikas

Als Zollunion verfügt der Mercosur über einen gemeinsamen Außenzolltarif, erlaubt seinen Mitgliedern jedoch, Ausnahmen zu definieren. Zum Schutz der eigenen Wirtschaft setzten die Mercosur-Staaten teils prohibitiv hohe Zölle und zusätzliche nicht-tarifäre Handelsbarrieren gegenüber Drittstaaten ein. EU-Unternehmen, die Waren in den Mercosur liefern, waren bislang ebenfalls hohen Einfuhrzöllen ausgesetzt. Derzeit sind noch immer etwa 85 Prozent der europäischen Ausfuhren in den Mercosur von Zöllen betroffen. Durch das neue Handelsabkommen wird sich dies nun aber schrittweise ändern.
Hinsichtlich des Zollabbaus ist es das größte Freihandelsabkommen der EU. So senkt der Mercosur seine Zollsätze auf rund 90 Prozent der Importe von Industrieprodukten aus der EU. Im Gegenzug können etwa 80 Prozent der Exporte von Industrieprodukten des Mercosur in die EU zollfrei eingeführt werden.

Handelsteil des Abkommens wird vorläufig angewendet

Das EU-Mercosur-Abkommen gliedert sich in zwei Teile: ein umfassendes Partnerschaftsabkommen und ein Interims-Handelsabkommen. Letzteres wird nun vorläufig angewendet.
Das Partnerschaftsabkommen muss nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments noch von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Das EU-Parlament hatte im Januar beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Übereinstimmung des Partnerschaftsabkommens mit den EU-Verträgen zu prüfen. Damit verzögert sich dessen Inkrafttreten auf unbestimmte Zeit.
Das Interims-Handelsabkommen hingegen umfasst ausschließlich den Handelsteil des Mercosur-Abkommens und gilt als sogenanntes EU-only-Abkommen. Es fungiert also bis zum vollständigen Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens als eigenständiges Abkommen.
Nachdem Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay das Abkommen ratifiziert und die EU wiederum mit der Übermittlung einer Verbalnote an den Mercosur die vorläufige Anwendung bestätigt hat, konnte das Interims-Handelsabkommen zum 1. Mai 2026 nun bereits in Kraft treten und dessen Umsetzung starten.

Neue Märkte und Kooperationen

Durch das Inkrafttreten des Handelsabkommen wurde eine der größten Freihandelszonen der Welt geschaffen. Die beiden Handelsblöcke umfassen gemeinsam einen Markt mit 718 Millionen Verbrauchern und fast 25 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP). Der mit Abstand größte Abnehmer deutscher Waren im Mercosur-Raum ist Brasilien.
Mit dem Handelsabkommen liberalisiert der Mercosur rund 90 Prozent der Importe von Industrieprodukten aus der EU. Insbesondere der Abbau der bisher hohen Zölle auf Kraftfahrzeuge (überwiegend 35 Prozent), Kfz-Teile (14 bis 18 Prozent), Maschinen (14 bis 20 Prozent), chemische Produkte (bis zu 14 Prozent), Arzneimittel (bis zu 18 Prozent) sowie Bekleidung und Schuhe (bis zu 35 Prozent) dürften Lieferungen dieser Produkte in den Mercosur-Raum ankurbeln. Nach Berechnungen der EU dürften in der Folge der Liberalisierung Zölle in Höhe von 4 Milliarden Euro pro Jahr für EU-Exporte entfallen.

Vorteile für wichtige Exportbranchen

Als besonders chancenreich gilt das Handelsabkommen für den Maschinenbau. Europäische Anbieter sind in diesem Segment bereits die wichtigsten Lieferanten südamerikanischer Abnehmer. Zwar holt China auf, doch mit Inkrafttreten des Abkommens steigt die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller, da insgesamt ein Abbau von rund 95 Prozent aller bisherigen Zölle auf Maschinenbauprodukte vorgesehen ist. Allerdings betragen die vereinbarten Zollabbauperioden zehn Jahre, in einigen Fällen sogar bis zu 15 Jahre. Die positiven Auswirkungen des Abkommens dürften sich daher erst mittel- bis langfristig in den Exportzahlen niederschlagen. Bei einigen Produkten wird der Zollsatz jedoch direkt im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens ganz entfallen, unter anderem bei Textilmaschinen, Drehmaschinen für die Metallbearbeitung sowie Maschinen für die Süßwarenindustrie. Wichtig für Hersteller ist aber auch die Harmonisierung von Standards. Selbst kleine Abweichungen können technische Handelshemmnisse darstellen und verhindern, dass die Produkte schnell in den Markt gebracht werden können. Oftmals müssen Maschinen derzeit noch extra für einzelne Märkte angepasst werden.
Der chemischen Industrie dürfte das Freihandelsabkommen ebenfalls viele Vorteile verschaffen. Auf den Import von Chemieerzeugnissen erhob der Mercosur bislang Zölle von bis zu 18 Prozent. Die Nachfrage nach Chemiewaren steigt kontinuierlich, getrieben vom Agribusiness, der verarbeitenden Industrie und der Bauwirtschaft. Die lokale Chemieindustrie kommt mit dem Wachstum schon lange nicht mehr mit. Folglich sind die Mercosur-Staaten zur Deckung ihrer Bedarfe in hohem Maße auf Importe angewiesen. So deckte Brasilien 2024 rund 45 Prozent seines Bedarfs an Industriechemikalien aus Einfuhren.
Auch für europäische Autobauer und Produzenten von Kfz-Teilen ist der Mercosur-Raum ein wichtiger Absatzmarkt. Mit 35 Prozent berechnete der Mercosur auf Kfz-Importe höhere Zölle als auf alle anderen Einfuhrgüter. Darüber schützten Brasilien und Argentinien ihre lokale Kfz-Industrie. Für Verbrenner ist eine vollständige Liberalisierung der Zölle innerhalb von 15 Jahren geplant. Allerdings beginnt der Zollabbau erst im siebten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens. Immerhin wird für eine jährliche Quote von 50.000 Kraftfahrzeuge in den ersten sechs Jahren nur die Hälfte des Zolls berechnet.
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge wurde die Übergangszeit auf 18 Jahre verlängert. Dafür wird der Zollsatz bereits ab Inkrafttreten des Abkommens von 35 auf 25 Prozent gesenkt – in Uruguay und Paraguay sogar auf 16,4 respektive 14,3 Prozent. Für Fahrzeuge, die mit Wasserstoff oder anderen innovativen Technologien angetrieben werden, erstreckt sich der Zollabbau über einen Zeitraum von 25 beziehungsweise 30 Jahren. Auf Kfz-Teile fielen im Mercosur üblicherweise Zölle in Höhe von 14 bis 18 Prozent an. Auch diese werden schrittweise abgebaut.
Wichtigster Lieferant für den Mercosur ist die EU zudem bei Arzneimitteln. Der südamerikanische Wirtschaftsraum erhob bisher Zölle auf pharmazeutische Produkte von bis zu 14 Prozent. Durch den Zollabbau werden europäische Medikamente und Gesundheitsprodukte wettbewerbsfähiger. Der bessere Marktzugang ist umso bedeutender, da die Pharmamärkte Südamerikas intensiv wachsen. Das liegt daran, dass der Region ein rascher demografischer Wandel bevorsteht und die Nachfrage nach hochwertigen Medikamenten und Gesundheitsdienstleistungen steigt. Allerdings bestehen einige Hürden im Pharmasektor weiterhin, da das Abkommen beispielsweise keinen freien Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen vorsieht und wichtige Fragen des Patentschutzes ausklammert. Positive Aussichten bestehen hingegen für die Forschung und Entwicklung. Begünstigt werden gemeinsame Innovationsprojekte zwischen europäischen und Mercosur-Pharmaunternehmen. Dies könnte Fortschritte bei Biotechnologie, Impfstoffen und neuen medizinischen Behandlungen ermöglichen.

Zollabbau in Etappen

Der Zollabbau für Lieferungen aus der EU erfolgt je nach Produktgruppe teilweise in mehreren Stufen über längere Zeiträume. Konkret davon profitieren werden insbesondere Sektoren, die im Mercosur-Raum bisher sehr hohen Zöllen unterlagen:
  • Automobile (35 Prozent)
  • Maschinen (14 bis 20 Prozent)
  • Chemikalien (bis zu 18 Prozent)
  • Pharmazeutika (bis zu 14 Prozent)
  • Kleidung und Schuhe (35 Prozent)
  • Schokolade und Süßwaren (20 Prozent)
  • Wein (27 Prozent)
  • Spirituosen (20 bis 35 Prozent)
  • Milcherzeugnisse (28 Prozent)
Die Zölle werden schrittweise abgeschafft. Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind veröffentlicht unter Appendix on tariff elimination schedule for Mercosur bzw. die Änderungen dazu unter Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur.
In der “staging category” wird jeweils der Zollabbau in Jahren abgebildet, wobei das Jahr des Inkrafttretens (1. Mai 2026) als Jahr Null dazugezählt wird. Zum 1. Januar 2027 tritt dann die zweite Stufe in Kraft. Beispiel: Eine “10” in der staging category bedeutet bei einem Inkrafttreten im Mai einen Zollabbau über zehn Jahre und sieben Monate.
Unser Tipp: Über die Datenbank Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell und künftig sind. Diese finden Sie unter dem Link: Access2Markets
Erläuterung: Die Zollabbaustufen sind bereits in der Access2Markets-Datenbank integriert. Hier kann anhand der Warentarifnummer und dem Zielland im Mercosur die Abbaustufe recherchiert werden. Beispiel für Kugellager der Warenposition 84821010.
Quelle: Screenshot Datenbank Access2Markets

Abbau von Bürokratie und technischen Handelshemmnissen

Zusätzlich zum Zollabbau sieht das Abkommen eine Reduktion von Bürokratie und Kosten vor und vereinfacht die Verfahren für die Vermarktung von Waren und Produkten zwischen den beiden Regionen. Unternehmen aus dem Mercosur und der EU dürften außerdem eine größere Wettbewerbsfähigkeit und teilweise einen besseren Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt in den Teilnehmerländern erhalten. Dies spielt vor allem für die Bereiche Infrastruktur, Technologie und Dienstleistungen eine wichtige Rolle.
Außerdem werden zusätzliche Instrumente zur Beilegung von Handelskonflikten zwischen den Akteuren beider Wirtschaftsräume geschaffen. Dies stärkt die Rechtssicherheit im Handel, indem es die Planbarkeit erhöht und das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen senkt.

Starke Handelsbeziehungen ausbauen

Die EU verbindet mit dem Mercosur-Raum bereits enge Wirtschaftsbeziehungen. So ist sie in Bezug auf den Warenverkehr dessen zweitgrößter Handelspartner: Fast 17 Prozent des Gesamthandels des Mercosur entfiel im Jahr 2024 auf die Europäische Union. Der Mercosur ist umgekehrt der zehntgrößte Handelspartner der EU bei Waren. Insgesamt belief sich das Handelsvolumen der EU mit dem Mercosur 2024 auf über 111 Milliarden Euro (Ausfuhren: 55,2 Milliarden Euro und Einfuhren: 56 Milliarden Euro).
Mit der Unterzeichnung des Abkommens im Januar 2026 und seiner vorläufigen Anwendung seit 1. Mai 2026 hat daher ein neues Kapitel in den Wirtschaftsbeziehungen der beiden Blöcke begonnen. Dieses hat auch aus strategischer, geopolitischer Perspektive großes Gewicht für die EU und europäische Unternehmen. Angesichts wachsender globaler Konflikte und zunehmender protektionistischer Maßnahmen strebt die EU an, ihre Verbindungen zu Lateinamerika auszubauen und ihre Abhängigkeit von einzelnen großen Handelspartnern zu verringern.
Im Mercosur-Raum sieht sich die EU jedoch einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. China stärkt kontinuierlich seine strategischen Beziehungen in Mittel- und Südamerika und baut seine Präsenz gezielt aus. Auch die USA intensivieren ihre Aktivitäten, um von Lateinamerika als Rohstofflieferant und Absatzmarkt zu profitieren. Mit dem Abkommen kann sich die EU als verlässlicher alternativer Partner etablieren. Zugleich bietet das Abkommen den Mercosur-Staaten die Möglichkeit, ihrerseits Abhängigkeiten zu reduzieren und ihre Wirtschaftsbeziehungen breiter aufzustellen.

Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis

Voraussetzung für die zollbegünstigte oder zollfreie Einfuhr in einen der beiden Blöcke ist der präferenzielle Ursprung der Ware. Die Ursprungsregeln sind jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen gängigen Regeln wie der Positionswechsel oder eine Wertschöpfungsregel zwischen 40 und 55 Prozent ähnlich. In manchen Fällen auch ein spezifischer Produktionsprozess. Die Ursprungsregeln finden Sie in der vom deutschen Zoll bereitgestellten Datenbank WuP online oder der Access2Markets-Datenbank.
Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als Registrierter Ausführer (REX) vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können.
Als Ursprungsnachweis wird ausschließlich die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Der Wortlaut der Erklärung lautet:
Deutsche Version:
„Der Ausführer (Referenznummer des Ausführers . …1) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nichts anderes angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren …2 sind.“
Englische Version:
“The exporter of the products covered by this document (exporter reference no…1) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of … preferential origin2.”
Nachdem das Abkommen im Amtsblatt L 2026/186 vom 27. Februar 2026 veröffentlicht wurde, können die Mercosur-Staaten auf Lieferantenerklärungen ebenfalls genannt werden. IHK/GTAI/EU-Kommission

Lieferantenerklärung

Nachdem das Abkommen im Amtsblatt veröffentlicht wurde, können die Mercosur-Staaten auf Lieferantenerklärungen ab sofort mit dem Hinweis ab Anwendbarkeit genannt werden.

Einfuhr in die EU: Anerkennung eines Ursprungszeugnisses (Muster)

Die Europäische Union wird während eines Zeitraums von höchstens drei Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens als Erklärung zum Ursprung auch ein „Ursprungszeugnis“ anerkennen, aus dem hervorgeht, dass die in die Europäische Union eingeführten Erzeugnisse die Ursprungsvoraussetzungen des Abkommens erfüllen.
Ein Muster des Ursprungszeugnisses wurde am 17. April 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/875 veröffentlicht und ist in Anhang 3-D über Übergangsmaßnahmen festgelegt.
Der Zeitraum von drei Jahren kann um höchstens zwei Jahre verlängert werden.