IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Patent


Schutz für Ihre technischen Erfindungen
Das Patent schützt technische Erfindungen. Die Erfindungen müssen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um zu überprüfen, ob eine Erfindung diese Kriterien erfüllt, wird diese einer sachlichen und eine formalen Prüfung unterzogen. Keine Erfindungen sind z.B. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und die Weitergabe von Informationen.
Mit einem Patent erlangt der Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg über die alleinige Verfügung und Verwertung seiner Erfindung/Entwicklung. Nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann er verbieten. Ein Patent wird nicht automatisch mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erteilt. Erst wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfverfahren zu einem positivem Ergebnis führt, erfolgt die Erteilung. Erst damit setzt das Schutz- und Verbietungsrecht ein.
Ein erteiltes Patent ist rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre (Ausnahme: Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel) wirksam. Patente unterliegen - wie die anderen gewerblichen Schutzrechte auch - dem Territorialprinzip. Sie gelten nur in dem Land, für das sie erteilt wurden. Ein beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldetes Patent ist nur in Deutschland wirksam. Europäische Patente sind in den europäischen Ländern wirksam, die das Europäische Patentübereinkommen unterzeichnet haben. Ein Internationales Patent ist weltweit in den Ländern wirksam, die dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) beigetreten sind.
Die gesetzlichen Grundlagen für Patente bilden das Patentgesetz und die Patentverordnung.
Sie möchten sich beraten lassen? Kommen Sie gerne zu unserem Sprechtag “Erstberatung für Patente und Erfindungen”. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.