IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Marken


Grundgedanke der Marke war die Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen von anderen, ähnlichen Produkten. Längst steht sie aber auch für Image und Qualität eines Unternehmens bzw. seiner Produkte/Dienstleistungen. Eine Marke ist ebenso wie ein Patent ein geistiges Eigentum. Bekannte Marken stellen zumm Teil immense Vermögenswerte dar. Dadurch sind Marken ein selbstständiges Wirtschaftsgut und gehören zum Vermögen ihres Inhabers.
Eine eingetragene Marke kann vom Markeninhaber ganz oder teilweise übertragen, gekauft, verkauft, oder auch zur Kreditsicherung verpfändet oder abgetreten werden. Weiterhin können Dritten Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Achtung: Je bekannter eine Marke ist, desto begehrter ist sie nicht nur für Kunden, sondern auch für Nachahmer. Ohne Eintrag ins Markenregister ist der Markeninhaber/-schöpfer schutzlos. Er kann sogar die Verwendung seiner eigenen Marke untersagt bekommen, wenn ein Nachahmer diese eher eintragen lässt.
Jeder kann eine Marke anmelden. Geschützt werden können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Logos, Hörzeichen, Formen, Verpackungen, Farben, Farbzusammenstellungen. Diese Zeichen sind dann schutzfähig, wenn sie geeignet sind, Produkte/Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Der Markeninhaber erwirbt damit das alleinige Nutzungsrecht.
Sie möchten sich beraten lassen? Kommen Sie gerne zu unserem Sprechtag “Erstberatung für Patente und Erfindungen”. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.