IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Geschmacksmuster (Design)


Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform Ihrer Produkte
Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes.
Mit einem eingetragenen Design gewährt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, also die die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts. Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen des Designs legen Gegenstand und Umfang des Schutzrechts fest und sind daher von zentraler Bedeutung. Geschützt ist nur das, was aus den Darstellungen ersichtlich wird.
Eingetragene Designs können von Unternehmen oder Privatpersonen angemeldet werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom DPMA geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.
(Quelle: DPMA)
Sie möchten sich beraten lassen? Kommen Sie gerne zu unserem Sprechtag “Erstberatung für Patente und Erfindungen”. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.