IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Gebrauchsmuster


Einfach, preiswert und schnell zu erlangender Erfindungsschutz
Wie auch beim Patent können mit dem Gebrauchsmuster alle technischen Erfindungen geschützt werden.
Mit der Eintragung tritt das Schutzrecht in Kraft und Sie haben die gleichen Rechte wie mit einem Patent: Nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. 
Die wesentlichen Unterschiede zum Patent sind:
  • Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht.  Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz.
  • Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre (Patent bis zu 20 Jahren)
  • Schnellere Erteilung des Schutzes (Möglichkeit zur Überbrückung des Schutzes, bis das Patent erteilt wird)
Die gesetzlichen Grundlagen sind in Deutschland das Gebrauchsmustergesetz und die Gebrauchsmusterverordnung.
Sie möchten sich beraten lassen? Kommen Sie gerne zu unserem Sprechtag “Erstberatung für Patente und Erfindungen”. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.