Neufassung der ZIM-Richtlinie vom 28. November 2024 - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen mit passgenauen Fördermöglichkeiten. ZIM ist ein bundesweites technologie- und branchenoffenes Förderprogramm.
Stand 01/2025
Mit dem Programm sollen die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Aktuelles
- In der neuen ZIM-Förderrichtlinie wurden die förderfähigen Kostenobergrenzen angehoben.
- Durchführbarkeitsstudien werden nun als De-minimis-Förderung behandelt, was insbesondere für junge Unternehmen vorteilhaftere Bedingungen schafft.
Außerdem wurde die Projektlaufzeit für Durchführbarkeitsstudien wurde von 8 auf 12 Monate verlängert.
- Aufträge an Dritte können nun bis zu 35 % der Personaleinzelkosten betragen, wodurch ein größerer Anteil externer Tätigkeiten ermöglicht wird.
- In der neuen ZIM-Förderrichtlinie wurden die förderfähigen Kostenobergrenzen angehoben.
- Durchführbarkeitsstudien werden nun als De-minimis-Förderung behandelt, was insbesondere für junge Unternehmen vorteilhaftere Bedingungen schafft.
Außerdem wurde die Projektlaufzeit für Durchführbarkeitsstudien wurde von 8 auf 12 Monate verlängert.
- Aufträge an Dritte können nun bis zu 35 % der Personaleinzelkosten betragen, wodurch ein größerer Anteil externer Tätigkeiten ermöglicht wird.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren.
Das ZIM richtet sich an:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, sofern sie mit KMU kooperieren.
- Forschungseinrichtungen, die in Kooperationsprojekten mit Unternehmen zusammenarbeiten.
Ziel ist es, technische und wirtschaftliche Risiken zu mindern und marktorientierte Innovationen zu fördern.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei ihren FuE-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Das ZIM unterstützt verschiedene Projekttypen und konkrete Fördergegenstände:
- Einzelprojekte: Unternehmen können eigenständige Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen, die auf die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen abzielen. Dabei müssen die Projekte den internationalen Stand der Technik übertreffen und ein erhebliches Innovationspotenzial aufweisen.
- Kooperationsprojekte: Diese fördern die Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung neuer Technologien oder Verfahren. Ein ausgewogenes Verhältnis der Beiträge aller Partner ist hierbei Voraussetzung.
- Innovationsnetzwerke: Netzwerke aus mindestens sechs Unternehmen (bzw. vier bei internationalen Netzwerken) erhalten Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer technologischer Roadmaps. Gefördert werden sowohl die Konzeption als auch das Management solcher Netzwerke, um Synergien und Kooperationen langfristig zu stärken.
- Durchführbarkeitsstudien: Diese dienen der Vorbereitung auf größere FuE-Projekte. Gefördert werden Vorstudien, Analysen des Marktpotenzials, technische Tests sowie die Identifikation von Kooperationspartnern.
- Leistungen zur Markteinführung: Dazu zählen Beratungs- und Unterstützungsdienste, wie Marktforschung, Tests, Zertifizierungen oder die Entwicklung von Vermarktungsstrategien. Auch Messeauftritte und digitale Marketingmaßnahmen für innovative Produkte sind förderfähig.
Wie sind die Konditionen?
Förderkonditionen im Detail
Unternehmensgröße | Einzelprojekte | Kooperationsprojekte | Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern |
---|---|---|---|
Kosten max. | 690.000 € | 560.000 € | 560.000 € |
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen | 45 % (max. 310.500 €) | 55 % (max. 308.000 €) | 60 % (max. 336.000 €) |
Kleine Unternehmen (<10 Jahre nach Gründung) | 45 % (max. 310.500 €) | 50 % (max. 280.000 €) | 60 % (max. 336.000 €) |
Kleine Unternehmen | 40 % (max. 276.000 €) | 45 % (max. 252.000 €) | 55 % (max. 308.000 €) |
Mittlere Unternehmen | 35 % (max. 241.500 €) | 40 % (max. 224.000 €) | 50 % (max. 280.000 €) |
Unternehmen bis 500 Mitarbeiter | 25 % (max. 172.500 €) | 30 % (max. 168.000 €) | 40 % (max. 224.000 €) |
Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter | --- | 30 % (max. 168.000 €) | 40 % (max. 224.000 €) |
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten: Gehälter der direkt im Projekt beschäftigten Mitarbeiter.
- Projektbezogene Sachkosten: Materialien, Laborbedarf, Geräteabschreibungen.
- Kosten für externe Dienstleistungen: Aufträge an Forschungseinrichtungen, externe Berater oder Partnerunternehmen.
- Weitere projektbezogene Kosten, z. B. Reisekosten, Prototypenerstellung, Tests und Zertifizierungen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist klar strukturiert:
- Beratung und Vorbereitung: Interessierte Unternehmen sollten sich vorab beraten lassen und eine Projektskizze erstellen.
- Einreichung: Anträge werden online oder per Formular eingereicht.
- Prüfung: Die eingereichten Anträge werden hinsichtlich Innovationsgehalt und Vollständigkeit bewertet.
- Bewilligung: Nach Prüfung und Bewilligung können die Projekte starten.
Wo stellt man den Antrag?
Formulare für die Antragsstellung können unter www.zim.de heruntergeladen werden. Je nach Projektform (Einzel oder Kooperationsprojekte) werden die Anträge bei den entsprechenden Projektträgern eingereicht.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann die Entscheidung über die Bewilligung innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Antragseingang erfolgen.
Wann kann das Projekt starten?
Der Projektstart ist grundsätzlich erst nach der Bewilligung des Antrags möglich. Ein vorzeitiger Beginn ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt wird.
Es wird empfohlen, mit der Projektdurchführung erst dann zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die förderfähigen Kosten abgedeckt sind und keine Fördermittel verloren gehen.
Was ist sonst noch zu beachten?
Zur Projektplanung stellen Ihnen die IHKs aus Baden-Württemberg ein kostenfreies Tool zur Verfügung: ZIM Tool zur Projektverwaltung (Artikel)
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- In den kommenden Monaten will das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Reihe von Webinaren über die verbesserten Konditionen des ZIM-Programms sowie über die Antragstellung informieren. Die Termine für die Webinar finden Sie unter https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/webinare.html.
- Weiterführende Informationen finden Sie online unter: www.zim.de.