L-Bank Innovationsfinanzierung 4.0 - Förderoffensive gestartet

Aktuelles

-   Förderoffensive ab dem 15. Januar 2024: Tilgungszuschüsse steigen für innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben von 1% auf 3% und für die Einführung innovativer Geschäftsmodelle auf 4%.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem maximalen Umsatz von 50 Mio. € oder einer maximalen Bilanzsumme von 43 Mio. €.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die marktnahe Forschung und Entwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die für das Unternehmen neu sind. Ebenfalls gefördert werden auch Projekte, die der wesentlichen Weiterentwicklung von vorhandenen, selbst entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren dienen.
  • Innovative Vorhaben
    Gefördert wird die Entwicklung von neuen oder substantiell verbesserten Produkten, Verfahren / Prozessen oder Dienstleistungen
  • Digitalisierungsvorhaben
    Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und von Produkten, die Entwicklung und Implementierung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung sowie alle mit der Digitalisierung von verbundenen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Vorhaben müssen zu einer für das Unternehmen neuen Anwendung führen.
  • Innovative Unternehmen
    Gefördert werden alle Vorhaben von Unternehmen, die von ihrer Grundausrichtung als innovativ oder schnell wachsend gelten.
  • Innovative Geschäftsmodelle
    Gefördert werden die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle, insbesondere zur Anpassung an neue Wertschöpfungsketten: (1) Ablösung des bisherigen Geschäftsmodells durch ein neues Geschäftsmodell (2) Diversifizierung des bisherigen Geschäftsmodells (3) Anpassung des bisherigen Geschäftsmodells an technologische Veränderungen, wie zum Beispiel den Einsatz von Schlüsseltechnologien. In diesem Schwerpunkt werden auch Investitionen in Gebäude oder Produktionsanalgen gefördert, sofern sie für die Einführung des neuen Geschäftsmodells notwendig sind.
Eine genaue Liste der förderfähigen Vorhaben findet sich in der folgenden Anlage. Hier klicken.

Förderfähige Kosten

Es werden alle vorhabensbezogenen Aufwendungen für Investitionen und Betriebsmittel wie zum Beispiel Personalkosten, Kosten für externe FuE-Aufträge oder Beratungsdienstleistungen, IT-Kosten und Reisekosten finanziert. Es gibt außerdem für bestimmte Förderschwerpunkte bestimmte Förderkonditionen von entstandenen Kosten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens und eines Tilgungszuschusses an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten. In welchen Schwerpunkten die L-Bank einen Tilgungszuschusses gewährt und wie hoch dieser ist, können Sie der jeweils aktuellen Konditionenübersicht unter www.l-bank.de/innovation entnehmen.

Wie sind die Konditionen?

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 10.000 Euro für KMU. Die Laufzeit des geförderten Darlehens kann sechs, acht oder zehn Jahre betragen. Davon sind bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Die Zinsbindung gilt für die gesamte Laufzeit.

Wo stellt man den Antrag?

Das Antragsverfahren wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter. Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der innovative Charakter des Vorhabens deutlich werden.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei der Innovationsfinanzierung der L-Bank fällt keine Bereitstellungsprovision an. Interessierte Unternehmen können sich durch mit der L-Bank kooperierende Beratungsunternehmen kostenfrei bei der Erstellung der Projektbeschreibung unterstützen lassen.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Website der L-Bank.
Stand Februar 2024