KMU-innovativ - Vorfahrt für Spitzenforschung im Mittelstand

Mit KMU-innovativ will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen. Das Programm wird deutschlandweit genutzt und trifft den spezifischen Bedarf der KMU, die Spitzenforschung betreiben wollen. Bis heute sind ein Großteil der Unternehmen “Förderneulinge”, die sich erstmal um BMBF-Fördermittel bewerben. 

Aktuelles

-   15.07.2022: Neue Förderrichtlinie zum KMU-innovativ Technologiefeld Biomedizin
-   07.06.2022: Änderung der Richtlinie von Projekten zum Thema “KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität”

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Deutschland mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme.
Förderwürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem jeweiligen Technologiefeld. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer kleinerer und mittlerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich.
Entscheidend für eine Förderung in KMU-innovativ ist die Beteiligung eines kleinen oder mittleren Unternehmens. Auch neu gegründete Unternehmen können sich beteiligen, wenn sichergestellt ist, dass der Eigenanteil erbracht werden kann. 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei risikoreichen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben, die in Kooperation mit Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.
Für Projekte im Vorfeld von innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Durchführbarkeitsstudien gibt es das Einstiegsmodul. Diese Förderung gibt es aber nur für Unternehmen, die in den letzten fünf keine FuE-Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bekommen haben. 
Mögliche Technologiefelder sind:

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i.d.R. bis zu zwei Jahren. Es existiert keine Deckelung des förderfähigen Projektvolumens (das max. Projektvolumen ist vom Leistungsvermögen der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen abhängig). 
Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen – grundsätzlich mind. 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Durch die Gewährung eines KMU-Aufschlags (Bonus) kann sich der Eigenanteil reduzieren. 

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Förderquoten bezogen auf die jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: in der Regel bis zu 50%
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: bis zu 100%

Wo stellt man den Antrag?

Förderanträge werden direkt beim Projektträger gestellt. Der Projektträger ist aber abhängig vom jeweiligen Technologiefeld.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens und gegebenenfalls auch vor Abschluss des Kooperationsvertrags gestellt werden.
Projektanträge können jederzeit gestellt werden und werden alle bis dahin eingereichten Projektanträge an zwei Stichtagen im Jahr bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils zum 15. April und zum 15. Oktober.

Wie stellt man den Antrag? 

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Skizzen sind in digitaler Form über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme auf dem Internetportal von KMU-innovativ hochzuladen. Die folgenden Schritte führen von Ihrer Idee zur Umsetzung des Forschungsvorhabens:
  1. Reichen Sie die Ideenskizze Ihres Projektes zu einem der o.g. beiden Stichtage ein. 
  2. Ihre Skizze wird innerhalb von zwei Monaten begutachtet. Wenn Ihre Skizze positiv begutachtet wurde, stellen Sie einen Förderantrag (über Ihren Antrag wird innerhalb von zwei Monaten entschieden). 

Was ist sonst noch zu beachten?

Zum selben Stichtag eingereichte Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb.
Wichtigste Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz der Idee, Innovationsgrad, Qualifikation der Partner, Verwertung der Ergebnisse und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. 

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
  • Lotsendienst der Förderberatung “Forschung und Innovation” des Bundes unter 0800 26 23 009 oder per Mail an lotse@kmu-innovativ.de. 
  • Weiterführende Informationen finden Sie online unter: www.kmu-innovativ.de.