Jetzt Innovationsförderung sichern: Invest BW – Innovation IV gestartet!

Aktuelles

Antragsfrist: Einreichung bis 08. Juli 2025, 13:00 Uhr über das elektronische Antragsportal.
Fördersumme: Bis zu 650.000 Euro Zuschuss für Einzel- und Verbundvorhaben.
Projektlaufzeit: Abschluss aller Vorhaben spätestens bis 31. Dezember 2029.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg oder dem Vorhaben, einen solchen Standort zu errichten.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
    Diese müssen ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder eine solche in Baden-Württemberg errichten wollen. Eine ausreichende Bonität für die Projektdurchführung ist nachzuweisen.
  • Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen
    Diese müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und können sich im Rahmen von Verbundvorhaben beteiligen. Die Konsortialführerschaft muss durch ein Unternehmen wahrgenommen werden.
Besonderheit bei Verbundprojekten: Es muss eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern vorliegen, die durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt wird. Diese enthält unter anderem Details zu den Arbeitspaketen, den Personalressourcen und der gemeinsamen Nutzung der Projektergebnisse.

Was wird gefördert?

Allgemeine Förderziele

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die wesentliche technologische Fortschritte ermöglichen. Dazu gehören sowohl technologische als auch nichttechnische Innovationen – beispielsweise neue Geschäftsmodelle, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen –, die zur wirtschaftlichen Stärkung und technologischen Souveränität beitragen.

Einzelvorhaben

Gefördert werden Projekte, die darauf abzielen, technologische oder wissenschaftliche Risiken in der Frühphase zu minimieren und den Weg für den Markteintritt neuer Innovationen zu ebnen. Dies umfasst unter anderem:
  • Technische Vorprojekte und Machbarkeitsstudien, die das Marktpotenzial und die Erfolgsaussichten geplanter Forschungs- und Entwicklungsprojekte untersuchen.
  • Sondierungen zur Entscheidungsfindung über weitere FuE-Vorhaben, z. B. zur Durchführbarkeit oder Ursachenanalyse eines gesellschaftlichen Problems.
  • Validierungen und Tests von Laborentwicklungen oder Proof-of-Concept-Studien zur Sicherstellung der technischen Umsetzbarkeit.

Verbundvorhaben

Zusätzlich zu den oben genannten Schwerpunkten können bei Verbundprojekten folgende Leistungen gefördert werden:
  1. Analyse und Entwicklung von Kooperationen
    • Identifikation geeigneter wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Partner.
    • Ermittlung der notwendigen Ressourcen für die Durchführung des Projekts.
  2. Schutzrechtsentwicklungen
    • Strategische Arbeiten zur Sicherung geistigen Eigentums durch Patente oder andere Schutzmechanismen.
  3. Technologietransfer in die Praxis
    • Projekte, die den Transfer von Forschungsergebnissen in innovative Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken.
    • Forschungsvorhaben, die zur Lösung zentraler Herausforderungen, wie z. B. dem Klimawandel, beitragen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Allgemeine Anforderungen
  • Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
  • Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Einzelvorhaben

Um förderfähig zu sein, müssen Einzelvorhaben folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Regionaler Bezug: Das Vorhaben muss überwiegend in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
  • Fachliche Expertise: Die antragstellende Einrichtung muss über das notwendige technologische und wissenschaftliche Fachwissen sowie qualifiziertes Personal verfügen, um das Projekt erfolgreich umzusetzen.
  • Zeitlicher Rahmen: Der Projektbeginn muss spätestens sechs Monate nach Antrag erfolgen.

Verbundvorhaben

Für Verbundvorhaben gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
  1. Zusammenarbeit im Konsortium
    • Eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Partnern muss vorliegen. Die Kooperationsvereinbarung muss Aufgabenverteilung, Arbeitspakete, Zeitplanung und Verwertungsstrategien klar regeln.
    • Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, also mindestens 50 % der förderfähigen Ausgaben müssen bei den Unternehmen liegen.
  2. Konsortialführerschaft
    • Die Führung des Konsortiums liegt bei einer Forschungseinrichtung mit Sitz in Baden-Württemberg, um die wissenschaftliche Qualität und Kohärenz des Projekts sicherzustellen.
  3. Bonität der Unternehmen
    • Unternehmen, die an Verbundprojekten teilnehmen, müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, einschließlich der Deckung des Eigenanteils am Projekt.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen. Ein hohes Entwicklungsrisiko und potenzielle Leuchtturmeffekte für die Branche oder Region sind von Vorteil.
  • Anreizeffekt – Es muss klar begründet werden, wie die Förderung den Erfolg des Projekts unterstützt und was ohne finanzielle Unterstützung nicht möglich wäre.
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt.
  • Wettbewerblicher Ansatz - Da die Fördermittel begrenzt sind, werden die Anträge in einem wettbewerblichen Verfahren bewertet. Nur die besten und überzeugendsten Projekte werden ausgewählt.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
Werfen Sie zur weiteren Unterstützung gerne einen Blick auf unseren Leitfaden zur Forschungs- und Innovationsförderung und sprechen Sie uns an!

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Zeitrahmen für die Umsetzung

  • Projekte müssen spätestens sechs Monate nach Einreichung des Antrags beginnen.
  • Die Förderung endet für alle Vorhaben am 31. Dezember 2029. Bis zu diesem Datum müssen alle Projekte abgeschlossen und vollständig abgerechnet sein.

Wichtige Fristen

  • Bewilligung: Mit dem Projekt darf erst nach Erhalt der Förderbewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich.
  • Abschluss: Die Projekte müssen bis spätestens 31. Dezember 2029 vollständig umgesetzt sein, um genügend Zeit für die Abrechnung zu gewährleisten.

Hinweis zur Einhaltung

Anträge, deren Vorhaben außerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens liegen, können nicht berücksichtigt werden. Die fristgerechte Einreichung und Einhaltung der geplanten Projektlaufzeiten ist daher essenziell für die Förderfähigkeit.

Wie hoch sind die Förderung und die Förderquoten?

Fördersummen

  • Einzelvorhaben: bis zu 650.000 Euro
  • Verbundvorhaben: bis zu 1.300.000 Euro insgesamt (max. 650.000 Euro je Partner)
  • Für Unternehmen, die auf Basis der De-minimis-Verordnung gefördert werden, beträgt der maximale Zuschuss 300.000 Euro pro Unternehmen.

Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße Experimentelle Entwicklung
Forschungseinrichtungen / Hochschulen 100 %, wenn ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten durchgeführt werden.
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro) 45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro) 35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten 25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten 15 %

Besondere Regelungen

  • Für Forschungseinrichtungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, gelten die Förderquoten für Unternehmen.
  • Bei Verbundvorhaben müssen mindestens 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben auf das anstragstellende Unternehmen entfallen.

Hinweise

Die genaue Förderquote wird bei der Antragstellung individuell festgelegt, abhängig von den Projektanforderungen und den Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Welche Kosten werden gefördert?

Kostenkategorie Beschreibung
Personalkosten Kosten für Mitarbeiter:innen, die direkt im Projekt tätig sind, inklusive Löhne, Gehälter und Sozialabgaben.
Material- und Sachkosten Ausgaben für projektbezogene Materialien, Komponenten und Verbrauchsgüter (unter Berücksichtigung von Rabatten).
Reisekosten Reisekosten, die direkt mit dem Projekt in Verbindung stehen, z. B. für Meetings oder Feldstudien.
Fremdleistungen Kosten für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, wie externe Dienstleistungen oder Beratungen.
Kosten für Schutzrechte Ausgaben für die Entwicklung oder Sicherung geistigen Eigentums, z. B. Patentanmeldungen.
Testing und Validierung Kosten für Tests, Validierungen oder Machbarkeitsstudien, die zur technischen und wirtschaftlichen Bewertung des Projekts beitragen.
Gemeinkostenpauschale Ein pauschaler Zuschlag von bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtkosten zur Deckung allgemeiner Gemeinkosten.

Nicht förderfähige Kosten

  • Allgemeine Betriebskosten (z. B. Büromiete, Infrastruktur).
  • Kosten, die nicht direkt dem Projekt zugeordnet werden können.
  • Investitionen in Gebäude oder Maschinen, die nicht ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.
Im Rahmen von Invest BW – Praxissprints gelten spezifische Vorgaben für Eigenleistungen, Fremdleistungen und den Gemeinausgabenzuschlag, um eine transparente und effiziente Nutzung der Fördermittel sicherzustellen.

1. Personalausgaben / Eigenleistungen

Förderfähig sind projektbezogene Personalausgaben für Forscher:innen, Techniker:innen und vergleichbares Personal gemäß Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO.
Für Unternehmen gilt ein pauschaliertes Modell. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Qualifikation der Mitarbeitenden und wird wie folgt pauschal pro Personenmonat (160 Stunden) angesetzt:
  • Gruppe A: 11.540 € (Masterabschluss / DQR-Niveau 7 oder höher)
  • Gruppe B: 8.510 € (Bachelorabschluss / DQR-Niveau 6)
  • Gruppe C: 7.060 € (anerkannte Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung)
Weitere Regelungen:
  • Geschäftsführende sind mit bis zu 50 % ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit förderfähig.
  • Für die Kalkulation sind produktive Stunden nachzuweisen – z. B. durch elektronische Zeiterfassung oder Stundenaufschriebe.
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im direkten Projektbezug können bis zu 10 % der Gesamtpersonalkosten betragen.
Forschungseinrichtungen können ihre tatsächlichen, projektbezogenen Ausgaben ansetzen. Förderfähig sind jedoch nur jene Kosten, die nicht bereits durch die Grundfinanzierung gedeckt sind. Für ausländische Qualifikationen ist ein Nachweis der Gleichwertigkeit (z. B. über die anabin-Datenbank) erforderlich.

2. Fremdleistungen

Projekte können durch externe Partner unterstützt werden – etwa durch spezialisierte Dienstleistungen oder Forschungsleistungen. Diese Fremdleistungen sind unter folgenden Bedingungen förderfähig:
  • Maximal 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben dürfen für Fremdleistungen verwendet werden.
  • Die Notwendigkeit muss im Antrag nachvollziehbar begründet werden.
  • Die Kosten sind durch Angebote, Preisangaben oder fundierte Schätzungen zu belegen.

3. Gemeinausgabenzuschlag

Forschungseinrichtungen können zusätzlich einen Gemeinausgabenzuschlag geltend machen. Dabei gilt:
  • Pauschal 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben (sofern keine institutsspezifischen Sätze angesetzt werden).
  • Alternativ: institutsindividuelle Zuschlagssätze bei außeruniversitären Einrichtungen – vorausgesetzt, sie sind prüffähig kalkuliert.
Für Unternehmen gilt: Mit der pauschalen Personalkostenabrechnung sind sämtliche Gemeinkosten abgegolten. Dazu zählen:
  • Verwaltungsausgaben
  • Miet- und Energiekosten
  • Reise- und Kommunikationskosten
  • IT, Verbrauchsmaterial, Projektmanagement, Schulungen
Eine gesonderte Abrechnung dieser Positionen ist nicht zulässig.

4. Weitere Kosten (nur bei Forschungseinrichtungen in begründeten Einzelfällen)

In Ausnahmefällen können Forschungseinrichtungen folgende weitere Kosten ansetzen:
  • Material- und Sachkosten: Projektbezogene Aufwendungen (z. B. Komponenten, Reagenzien), sofern sie über 500 € pro Position liegen.
  • Reiseausgaben: Für projektbezogene Dienstreisen des Projektpersonals.
Die Notwendigkeit dieser Ausgaben muss jeweils im Antrag klar erläutert werden. Nicht förderfähig sind allgemeine Betriebsausgaben wie Büroausstattung, Standard-IT oder Grundausstattung.
Nicht förderfähig sind außerdem:
  • Investitionen ohne klaren Projektbezug (z. B. Maschinen, Gebäude)
  • Öffentlichkeitsarbeit, Schutzrechte, Bewirtung
  • Projektmanagementkosten außerhalb des Projektgegenstandes

Wann und wo stellt man den Antrag?

Antragstellung – Fristen und Plattform

Die Antragstellung im Rahmen von Invest BW – Praxissprints erfolgt zu den im Förderaufruf festgelegten Fristen und über ein spezifisches Online-Portal.

Fristen

  • Der aktuelle Förderaufruf ermöglicht die Einreichung von Anträgen 08. Juli 2025, 13:00 Uhr.
  • Der Zeitpunkt der vollständigen, elektronischen Einreichung entscheidet über die Fristwahrung. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nur auf ausdrückliche Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde möglich.

Plattform

Einzureichende Unterlagen

  1. Vorhabensbeschreibung (5–10 Seiten, basierend auf einer Word-Vorlage):
    • Projektziele und Innovationsgrad.
    • Technische Machbarkeit und Marktpotenziale.
    • Detaillierter Arbeits- und Zeitplan (inkl. Gantt-Diagramm).
  2. Antragsformular:
    • Spezifisch für Forschungseinrichtungen oder Unternehmen (PDF-Formulare verfügbar).
  3. Weitere Dokumente:
    • Finanzierungsnachweise bei Unternehmen.
    • Verbreitungs- und Verwertungskonzept bei Forschungseinrichtungen.

Wichtige Hinweise

  • Verbindlichkeit: Alle Angaben im Antrag sind verpflichtend und dienen als Grundlage für die Bewertung und Auswahl.
  • Fristüberschreitung: Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Offizielle Invest BW Website:
Alle relevanten Informationen, Förderaufrufe, Formulare und Fristen sind auf der Website abrufbar:
www.invest-bw.de
Der Projektträger ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Förderinitiative Invest BW – Praxissprints. Dort erhalten Sie Unterstützung zur Antragstellung, Beratung zu den Förderrichtlinien und Hilfestellung bei technischen oder administrativen Fragen.
  • Kontakt:
    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
    Geschäftsstelle Stuttgart
    Marienstraße 23, 70178 Stuttgart
    Hotline: +49 711 658-355-14
    E-Mail: praxissprints-bw@vdivde-it.de
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und andere regionale Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung zu den Praxissprints:
  • Leistungen der IHK:
    • Erstberatung zu den Förderbedingungen und Fördervoraussetzungen.
    • Hilfestellung bei der Ausarbeitung von Anträgen und bei der Suche nach geeigneten Verbundpartnern.
    • Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten und regionalen Innovationsprogrammen.
Sprechen Sie uns an!
Stand 06/2025