1,5 Mrd. Euro Förderprogramm für Automobilhersteller und Zulieferer

Das Förderprogramm “Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie” soll Unternehmen dabei unterstützen, den Strukturwandel in der Fahrzeugindustrie zu bewältigen. Die insgesamt vier Förderrichtlinien sind nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit kann die Antragstellung für die Bereiche Investitionen sowie Forschung und Entwicklung starten. 

Dafür gibt es drei verschiedene Module:
  • Im Modul A wird die Modernisierung der Produktion gefördert. Für neue Produkte muss diese digitalsiert und vernetzt werden und diese Investitionen können gefördert werden. Das Modul ist in A1 für Investionen zur Modernisierung der Produktion und in A2 zur Digitalisierung unterteilt.
  • Im Modul B geht es um die Entwicklung neuer zukunftsweisender Produkte. Das bestehende Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ wird dazu mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.
  • In Modul C geht es um die Schaffung regionaler Innovationscluster aus denen dann zum Beispiel auch Reallabore entstehen sollen.

Modul A1

Förderfähige Kosten

  • Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (z. B. Erwerb von Maschinen und Geräten inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
  • Flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen (z. B. in Form vorhabenbegleitenderBeratungs-, Mitarbeiterqualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen)

Förderung

Es können Zuschüsse von bis zu
  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 400 000 Euro oder
  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1 200 000 Euro oder
  • 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 3 500 000 Euro oder
  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9 000 000 Euro
gewährt werden. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 1 800 000 Euro je Unternehmen.
Für Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, ist ein Zuschuss von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, für kleine und mittlere Unternehmen sind noch 10 % zusätzlich möglich. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 15 Mio. Euro je Unternehmen.
Für die flankierenden Investitionen sind Zuschüsse von bis zu 50 % mit einer maximalen Fördersumme von 2 Mio. Euro möglich.
Bewilligungsbehörde nach dieser Förderrichtlinie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Modul A2

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke( auch hier gilt nur die nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig, bei Grundstücken sind die Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder die tatsächlich entstandenen Kapitalkosten beihilfefähig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Kosten der Durchführbarkeitsstudien

Förderung

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Förderquoten:
Industrielle Forschung:
  • maximal 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 20 Mio. Euro
Experimentelle Entwicklung:
  • maximal 25 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 15 Mio. Euro
Durchführbarkeitsstudien:
  • maximal 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 7,5 Mio. Euro
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote auf bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten steigen.
Projektskizzen können bis Ende 2021 kontinuierlich eingereicht werden bei:
VDI Technologiezentrum GmbH
Mail: kopa35-a2@vdi.de
Ansprechpartner: Dr. Sigfried Schubert / Till Ingmann
Tel.: +49 211 6214 411 oder +49 211 6214 104
Ab Anfang 2022 können die Skizzen immer zum Ende des Quartals eingereicht werden.

Modul B

Für das Modul B wurde die Förderrichtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ geändert. Die Änderungen können Sie im Bundesanzeiger nachlesen. Die Förderung ist in zwei Themenbereichen möglich: “Automatisiertes Fahren” und “Innovative Fahrzeuge”.

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke( auch hier gilt nur die nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig, bei Grundstücken sind die Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder die tatsächlich entstandenen Kapitalkosten beihilfefähig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Kosten der Durchführbarkeitsstudien

Förderung

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Förderquoten:
Industrielle Forschung:
  • maximal 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 20 Mio. Euro
Experimentelle Entwicklung:
  • maximal 25 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 15 Mio. Euro
Durchführbarkeitsstudien:
  • maximal 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 7,5 Mio. Euro
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote auf bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten steigen.
Für die Beratung und die Beurteilung der Anträge wurde als Projektträger die TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragt, weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Informationsseite des BMWi.

Modul C

In diesem Modul kann der Aufbau von Innovationsclustern über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen aktiv in den Aufbau einbezogen werden. Der Schwerpunkt der Cluster soll im Bereich Innovationen zur Transformation der Fahrzeugindustrie liegen.
Es ist aber auch eine Erweiterung bestehender Cluster möglich, diese Erweiterung soll sich dann mit der Überwindung von Transformationshemnissen befassen.
Die Förderung berträgt maximal 50% der Investitions- beziehungsweise der Betriebskosten.
Für dieses Modul wird noch nach einem Projektträger gesucht, Anträge sind über die easy-Online Plattform möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des BMWi.
Weitere Förderprogramme aus dem Bereich Forschung und Entwicklung finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Wir unterstützen Sie auch immer gerne bei der Suche nach passenden Fördermitteln für Ihre Projekte.