Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Konsultation des VSME-Entwurfs – Ihre Einschätzung ist gefragt!

In der Praxis müssen sich oft auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Um sie zu entlasten, hat die EU im Januar 2024 einen ersten Entwurf zum "Voluntary SME-Standard" (VSME) vorgelegt. Das freiwillige Instrument soll KMU in die Lage versetzen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren.
Im Rahmen der Konsultation sind die Einschätzungen und Bewertungen der KMU, die den VSME anwenden können, ebenso von Bedeutung wie die der großen Unternehmen und Geschäftspartner, die Daten der KMU anfordern.
Daher steht der Entwurf für einen VSME bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Den aktuellen VSME-Entwurf finden Sie als PDF zum Download auf der Website der EFRAG.
Weitere Informationen, unter anderem Erläuterungen zur Entwicklung des VSME-Entwurfs und zum Hintergrund sind ebenfalls  unter www.efrag.com verfügbar.
  • Erfragt wird zum einen die Perspektive der Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen: Ist der VSME-Entwurf aus ihrer Sicht ausreichend? Welche Informationen fehlen aus Sicht dieser berichtspflichtigen Unternehmen?
  • Zum anderen möchte EFRAG das Urteil der nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen kennenlernen: Ist der VSME-Entwurf für sie ausreichend, um Anfragen ihrer Geschäftspartner zu beantworten und können die betroffenen Unternehmen, die vom VSME geforderten Informationen erheben und angeben?
Auch wir freuen uns über Ihre Einschätzungen zum VSME-Entwurf. Senden Sie diese bitte bis zum 26. April an vsme@dihk.de – unter Angabe, in welcher IHK Sie Mitglied sind. 
Sie haben auch die Möglichkeit direkt an der Konsultation von EFRAG teilzunehmen. Den direkten Link zum Fragebogen gibt es auf der EFRAG-Website.
Nach Abschluss der Konsultation wird die EFRAG voraussichtlich den Entwurf des VSME nochmals überarbeiten.