IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

KfW Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Die Förderung dient der Unterstützung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen.  Förderfähig sind Investitionen in Anlagen und Anlagenmodernisierungen zum Beispiel für die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produktionsverfahren, Energiespeicher, CO2-Transport und -Speicherung, nachhaltige Mobilität und Green IT. Die Auswahl erfolgte in Anlehnung an die neuen EU-Kriterien für nachhaltiges Wirtschaften ("EU-Taxonomie").
Der Kreditbetrag kann pro Vorhaben bis zu 25 Mio. Euro betragen, es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Der zusätzliche Klimazuschuss beträgt anfangs bis zu 6 Prozent des zugesagten Kreditbetrags.
Antragsberechtigt sind folgende Vorhabenträger mit einem konsolidierten Jahresumsatz von maximal 500 Mio. Euro:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler.
Neben Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind auch Tochtergesellschaften dieser Unternehmen mit Sitz in der EU und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung antragsberechtigt.
Alle Informationen inkl. der detaillierten technischen Anforderungen finden Sie hier auf der Internetseite der KfW.