Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Am 14. Oktober 2020 hat der baden-württembergische Landtag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes beschlossen. Dieses ist mit seiner Verkündung im Gesetzblatt am 23. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Die Novelle ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2013. In ihr findet sich unter anderem ein neues Zwischenziel zur Einsparung von Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030. Bis dahin sollen die Emissionen um mindestens 42 Prozent gegenüber der Ausstoßmenge von 1990 reduziert worden sein (Ziel bundesweit minus 55 Prozent). Das 2030-Ziel ist ein Etappenziel auf dem Weg zur weitgehenden Klimaneutralität im Jahr 2050.
Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude – Kommunale Wärmeplanung
Neu im Gesetz ist auch die Photovoltaik-Pflicht auf neuen Nichtwohngebäuden (ab dem Jahr 2022) und Parkplätzen mit mindestens 75 Stellplätzen. Neu ist weiterhin, dass die Großen Kreisstädte und Stadtkreise im Land (in der Regel größer 20.000 Einwohner) verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen (bis zum 31.12.2023). Alle Kommunen werden zudem verpflichtet, künftig ihren Energieverbrauch zu erfassen, um Einsparpotenziale zu erkennen und nutzen zu können.
Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen
Unternehmen können auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden. Die Klimaschutzvereinbarungen enthalten konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs des Unternehmens.
Im Gesetz verankert ist außerdem ein Steuerungsmechanismus. Wenn beim Monitoring erkannt wird, dass die Klimaschutzziele möglicherweise verfehlt werden, werden weitergehende Maßnahmen zum Klimaschutz beschlossen. Wie bisher auch, werden konkrete Klimaschutzmaßnahmen in einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)  festgeschrieben. Das bisherige IEKK wird dazu fortgeschrieben.