Anmeldung im F-Gas-Portal vor einem Export oder Import von Fahrzeugen

Fahrzeuge, deren Klimaanlagen fluorierte Gase enthalten (auch „F-Gase“ genannt), unterliegen der im März 2024 neu veröffentlichten F-Gas-Verordnung der EU. Deshalb müssen sich Unternehmen, die solche Fahrzeuge in die EU einführen/importieren oder aus der EU ausführen/exportieren wollen, zuvor im F-Gas-Portal der EU registrieren.

Registrierung

Nach dieser Registrierung müssen einzelne Importe/Transporte in die EU jeweils im Vorfeld im F-Gas-Portal angemeldet werden. Dort wird dann ein Code erzeugt, welcher in den Zollpapieren abgefragt wird.
Leider können die Industrie- und Handelskammern bei der Registrierung im F-Gas-Portal nicht im Detail helfen, da sie keinen Zugang zum Portal erhalten können (sie sind weder Unternehmen noch zuständige Behörde). Der Registrierungsprozess scheint leider störanfällig zu sein.
Die Registrierung wird auf dieser EU-Seite beschrieben, die nachfolgend auszugsweise zitiert wird, wofür sie maschinell ins Deutsche übersetzt wurde.
Schritt 1: Erstellen Sie Ihr EU-Login
  • Maßnahme: Erstellen Sie ein persönliches EU-Login.
  • Einzelheiten: Besuchen Sie die Anmeldeseite der Europäischen Kommission, um ein Konto zu erstellen.
Schritt 2: Melden Sie sich im F-Gas-Portal an
Schritt 3: Füllen Sie Ihre Registrierung aus und reichen Sie sie ein
  • Maßnahme: Füllen Sie das Anmeldeformular auf dem F-Gas Portal aus.
  • Einzelheiten: Wählen Sie, ob Sie ein EU-Unternehmen, ein Nicht-EU-Unternehmen, eine Zollbehörde oder ein Wirtschaftsprüfer sind. Es erscheint ein gezieltes Registrierungsformular, das alle erforderlichen Details und Unterlagen enthält. Sobald Sie fertig sind, reichen Sie den Registrierungsantrag ein.
Schritt 4: Überprüfung durch die Kommission
  • Maßnahme: Die Kommission prüft Ihren Registrierungsantrag.
  • Einzelheiten: Ihre Anmeldung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Die Kommission ist bestrebt, dies innerhalb von zehn Arbeitstagen zu tun.
Schritt 5: Feedback und Korrektur
  • Wenn vollständig und genau:
    • Ergebnis: Die Kommission validiert Ihren Registrierungsantrag.
    • Notifizierung: Sie (als Kundenbetreuer) erhalten eine Benachrichtigung zur Bestätigung der Registrierung.
  • Falls unvollständige, unrichtige oder zusätzliche Angaben erforderlich sind:
    • Ergebnis: Die Kommission ermittelt Probleme oder fordert zusätzliche Informationen an und sendet daher den Registrierungsantrag zurück. Der Account Manager erhält per E-Mail eine Benachrichtigung, dass weitere Eingaben erforderlich sind. Die Details finden Sie in der Registrierungsanfrage im F-Gas Portal.
    • Korrektur erforderlich: Sie müssen die angeforderten Informationen korrigieren oder zur Verfügung stellen.
    • Wiedervorlage: Reichen Sie anschließend den Registrierungsantrag erneut ein.
(Zitat-Ende)

Leitfaden

Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht. Darin wird nun auch explizit auf die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen eingegangen. Die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung im F-Gase-Portal führen derzeit zu Problemen von Unternehmen bei der Zollanmeldung.
Der Leitfaden führt viele technische Details zur Registrierung aus. Ab Seite 13 wird auch auf die verschiedenen Arten der Registrierung (Ein- oder Ausfuhr, als Massengut oder in Einrichtungen, als HFKW oder nicht-HFKW). Die Kommission weist in dem Leitfaden erneut darauf hin, dass die Bearbeitung der Registrierungen 10 Arbeitstage oder länger dauern kann.
Den Leitfaden finden Sie hier: Link

Ergänzende Hinweise des Umweltbundesamts

Ein häufig verwendeter Stoff in Fahrzeug-Klimaanlagen, der in Anhang II der F-Gas-Verordnung genannt wird, ist unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt:
  • HFKW-1234yf (CF3CF=CH2)
  • R 1234yf
  • HFO 1234yf
  • HFC 1234yf
Eine Registrierung aufgrund von Fahrzeug-Klimaanlagen fällt unter den Begriff „vorbefüllte Einrichtungen“ und nicht unter das Stichwort „bulk“.