Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie löst die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ab und hebt damit das Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht auf ein neues Level. Die EU- Mitgliedsstaaten haben nun 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Da viele Unternehmen sich bereits heute mit dem Thema auseinandersetzen, weisen wir hier auf die wesentlichen Veränderungen hin.
Mit der neuen CSRD wird der Anwendungsbereich hinsichtlich der berichtspflichtigen Unternehmen ausgeweitet. Unternehmen, welche zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllen, werden berichtspflichtig:
  • Bilanzsumme: mind. 20 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 40 Mio. €
  • Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250
Diese großen Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 berichten. Hinzu kommen kapitalmarktorientierte KMU, die ab dem Geschäftsjahr 2026 bzw. mit einer Opt-out Möglichkeit ab dem Geschäftsjahr 2028 berichten müssen. Die kapitalmarktorientierten Unternehmen, die aktuell bereits zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet sind, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Anforderungen berichten. In Summe werden in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen berichtspflichtig.
Der nichtfinanzielle Bericht bzw. der Nachhaltigkeitsbericht muss zukünftig als Teil des Lageberichts veröffentlicht werden. Dies bedeutet auch, dass der Bericht zuvor durch einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss.
Der Nachhaltigkeitsbericht soll zukünftig in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat erstellt werden. Die Berichtsinhalte sollen mithilfe der “European Sustainability Reporting Standards (ESRS)” vereinheitlicht werden. Gefordert wird eine “doppelte Wesentlichkeit”: Dies bedeutet, dass nicht nur die Auswirkungen des Unternehmens auf den Nachhaltigkeitsaspekt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zeithorizonte betrachtet werden soll, sondern umgekehrt auch mögliche Auswirkungen des Nachhaltigkeitsaspekts auf das Unternehmen und das dazugehörige Geschäftsmodell.
Die IHK empfiehlt einen Einstieg in die Thematik z.B. mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK oder mit EMAS. Der DNK plant eine Anpassung der Erklärung an die Vorgaben der CSRD und der ESRS.