Klimaschutzgesetz

Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetz und Soforthilfeprogramm

Bundestag und Bundesrat haben Ende Juni 2021 der Änderung des deutschen Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung der Klimaschutzziele abgeschlossen.
Um einen Beitrag zur Umsetzung der neuen Klimaschutzziele zu leisten, hat der Bundestag außerdem das Klimaschutz- Sofortprogramm mit einem Volumen von rd. 8 Mrd Euro verabschiedet.
Klimaschutzgesetz
Folgende Änderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) wurden beschlossen:
  • Das 2030-Ziel wurde von minus 55 auf minus 65 Prozent gegenüber 1990 erhöht. Bis zum Jahr 2040 soll die Reduktion der Treibhausgasemissionen 88 Prozent erreichen, bis 2045 Treibhausgasneutralität und anschließend negative Emissionen erreicht werden.
  • Entsprechend angepasst wurden die sektorspezifischen Vorgaben für zulässige Jahresemissionsmengen für die Zeit von 2023 bis 2030.
  • Für den Verlauf des Reduktionspfades der einzelnen Jahre von 2031 bis 2040 wurden Gesamtminderungsziele festgeschrieben.
  • Der Beitrag natürlicher Ökosysteme soll gesteigert werden. Der Beitrag soll jährlich 25 Mio. t CO2-Äquivalente bis 2030, 35 Mio. t CO2-Äquivalente bis 2040 und 40 Mio. t CO2-Äquivalente bis 2045 betragen.
Mit der Gesetzänderung erfolgt auch eine Umsetzung der neuen Klimaziele der EU (EU Green Deal). Jene neuen europäischen Klimaziele sind noch nicht formal beschlossen, aber es besteht bereits eine Einigung zwischen Rat und Europäischen Parlament. Bezüglich der Aufteilung des europäischen Klimaschutzziels auf die Mitgliedsstaaten (Lastenteilung) besteht jedoch noch Unklarheit.
Bei der Evaluierung des Gesetzes sollen auch Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung, die Wirtschaftsstruktur, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum sowie die Effizienz des Einsatzes von natürlichen Ressourcen abgeschätzt werden. Zudem wurde beschlossen, dass im Jahr 2024 und dann alle zwei Jahre der jährliche Klima-schutzbericht auch eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung in der EU und international und deren Auswirkungen auf die einzelnen Sektoren enthalten soll.
Soforthilfeprogramm
Ziel des Soforthilfeprogramms ist es, Maßnahmen zur weiteren Treibhausgasminderung in den Jahren 2022 und 2023 zu fördern. Der Schwerpunkt ist mit einem Volumen von 4,5 Mrd. Euro die Förderung energieeffizienter Gebäude.
Die zusätzlichen Finanzmittel von 8 Mrd. Euro ergänzen mehr als 80 Mrd. Euro, die in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogrammen bereits für Klimaschutzinvestitionen vorgesehen worden sind.
Im Einzelnen:
Bereich Industrie (+ 860 Mio. Euro):
  • Aufstockung des Programms Dekarbonisierung der Industrie/ Klimaschutzverträge
  • Investitionsförderprogramm für die Stahlindustrie zur Umstellung auf Wasserstoff
  • Investitionsförderprogramm für die chemische Industrie
  • Pilotprogramm für die Verwendung von „grünem Stahl“
  • Entwicklung eines Zertifizierungssystem für die Vergleichbarkeit des CO2-Fußabdrucks von Gütern
Bereich Energie (+ 95 Mio. Euro):
  • Aufstockung der Mittel für den Ausbau der Wärmenetze
  • Erweiterung der nationalen Wasserstoffstrategie um die Förderung von Offshore-Elektrolyse
  • Anschubfinanzierung für den Aufbau eines internationalen Wasserstoffmarktes
Bereich Gebäude (+ 5,5 Mrd. Euro)
  • Aufstockung der Förderung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (+ 4,5 Mrd. Euro)
  • Klimafreundlicher Neubau/ Sanierung von Sozialwohnungen (+1 Mrd. Euro)
  • Anhebung des energetischen Mindeststandards für neue Gebäude
Bereich Verkehr (+ 1 Mrd. Euro)
  • Aufstockung der Mittel für neue Radwege
  • Digitalisierung der Schienenwege
  • Schnellladestationen in Quartieren
  • Investitionen in Wasserstraßen und klimafreundliche Schifffahrt
Weitere Maßnahmen (+ ca. 0,5 Mrd. Euro)
  • unter anderem für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft
  • Weitere Informationen sind hier  auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums zu finden.