Nanomaterialien

FAQs zu Anforderungen für Nanomaterialien

Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH bestehen seit dem 01. Januar 2020 spezifische Anforderungen für die Registrierung so genannter Nanoformen von Stoffen. Dazu hat der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden neue FAQs veröffentlicht.Hintergrund der nun verpflichtend zu berücksichtigenden spezifischen Anforderungen für Nanomaterialien in der EU ist die zuvor erfolgte Revision verschiedener Anhänge der REACH-Verordnung (Annex I, III und VI-XII). Die damit verbundenen Anforderungen für Registranten betreffen etwa die Identifikation von Stoffen in Nanoform im Zuge der Registrierung sowie die Erfassung und Weiterleitung spezifischer Informationen.Die FAQs des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden finden Sie hier.