Konsultation zur geplanten Neuregelung von Chrom VI
Die Nutzung von Chrom-VI-Verbindungen soll in Europa neu geregelt werden. Künftig wird an die Stelle des REACH-Verbotes die REACH-Beschränkung treten. Das klingt erstmal nach einer Erleichterung für die Praxis. Aber erste Reaktionen aus der Industrie zeigen, dass der vorliegende Beschränkungsentwurf eher verwirrend, aufwändig und zum Teil auch unverhältnismäßig ist. Deshalb sollten alle Betroffenen an der zurzeit laufenden Konsultation teilnehmen.
Chrom-VI-Verbindungen gehören zu den stärksten karzinogenen am Arbeitsplatz und stellen damit ein Risiko für die Gesundheit der Arbeitnehmer dar. Nach Einschätzung der ECHA können sich Krebserkrankungen auch in der Nähe von Industrieanlagen häufen, in denen mit Chrom VI umgegangen wird.
Deshalb ist Chrom VI einer der im REACH-Anhang XIV aufgeführter besonders Besorgnis erregender Stoff (SVHC - Substance of Very High Concern). Solche Stoffe werden in REACH entweder verboten oder beschränkt. Mit dem Verbot ist eine Zulassungsoption verbunden, wobei diese Zulassungen mit extrem großem finanziellem und personellem Einsatz verbunden und zudem zeitlich begrenzt sind. Denn Zulassungen sind Ausnahmen. Im Fall der Beschränkung darf der Stoff prinzipiell eingesetzt werden, das Unternehmen muss sich dabei allerdings an die im REACH-Anhang XVII aufgeführten Bedingungen halten.
Vor diesem Hintergrund hört sich die Novelle zunächst einmal gut an. Doch viele Betriebe und Fachverbände, die sich mit den Details der Beschränkungen befasst haben, warnen vor einem regulativen Chaos und Umsetzungsproblemen.
Wir empfehlen deshalb allen betroffenen Unternehmen, sich mit der Novelle vertraut zu machen und an der Konsultation teilzunehmen!
Hier geht es zur sechsmonatigen Konsultation, die noch bis zum 18. Dezember offen ist: Link zur Konsultation.
Hier geht es zur sechsmonatigen Konsultation, die noch bis zum 18. Dezember offen ist: Link zur Konsultation.