EDL-G-Novelle und neue Energieaudit-Pflicht

Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist am 21.04.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 22.04.15 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht erfüllen, bis 05.12.2015 ein Energieaudit durchzuführen oder mit der Einführung eines Energiemanagementsystems begonnen zu haben.
Ausnahmen von der Verpflichtung
Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 ​EDL-G Unternehmen freigestellt, eines der folgenden Systeme eingeführt haben und betreiben:
  • Energiemanagementsystem nach der ​DIN ​EN ISO 50001 oder
  • Validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)
Die Verpflichtung ist nicht an eine Branchenzugehörigkeit oder Rechtsform gekoppelt, sondern ergibt sich ausschließlich aus der Überschreitung der KMU-Schwellenwerte gem. der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission.
Kleines und mittelständisches Unternehmen (KMU) vs. Nicht-KMU
Gerade die Anwendung des KMU-Begriffs gestaltet sich häufig schwieriger als es auf den ersten Blick scheint, denn z.B. auch etwaige finanzielle Beteiligungen und Verbindungen zu anderen Unternehmen sind zu berücksichtigen. So können Unternehmen, die dem ersten Anschein nach ein KMU darstellen, bei einen näheren Betrachtung dennoch von dieser neuen Pflicht betroffen sein. Auch ausländische Unternehmensteile sind zu berücksichtigen
Mögliche Sanktionen bei Nicht-Erfüllung
Als Sanktion bei Nicht-Erfüllung dieser Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits alle 4 Jahre sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von bis zu 50.000,- Euro vor.
Interne und externe Auditoren sind möglich
Engpässe drohen, weil rechtzeitig Termine mit Auditoren gefunden werden müssen. Das Energieaudit darf von unternehmensexternen (z. B. Energieberater) und unternehmensinternen Personen durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Energieauditoren sind in § 8 b des novellierten EDL-G formuliert und werden durch ein Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) spezifiziert.