IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Hilfen für den Mittelstand - Krisenberatung Energiekostenentlastung

Die Landesregierung bietet ab dem 01. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine spezifische Beratungsunterstützung in Form einer “Krisenberatung Energiekostenentlastung” an. Die Krisenberatung ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßname für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken. 
Die Krisenberatung Energiekostenentlastung wird mit über vier Millionen Euro aus Landesmitteln finanziert.

Wer wird gefördert?

Zielgruppen des Programms sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe aus Handwerk, Industrie, Handel, Gastgewerbe und sonstigen Dienstleistungsbranchen. 

Was wird gefördert?

Es werden maximal vier Beratungstage im Zeitraum 01.12.20222 bis 30.06.2023 gefördert. Beratungsthemen sollen dabei unter anderem
  • Erhebung der Ist-Situation im Betrieb
  • Erstellung von Krisenplänen für die operative Arbeit im Unternehmen
  • die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit der L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, 
  • die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen,
  • die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen,
  • die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden
  • sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichen Fokus sein. 
Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs. 

Wie viel wird gefördert?

Das Angebot beinhaltet eine Vollfinanzierung. Für Unternehmen fallen außer der gesetzlichen Umsatzsteuer keine Kosten für die Beratung an. 

Wie stellt man einen Antrag? 

  1. Anfrageformular Krisenberatung Energiekostenentlastung ausfüllen und an beratung@rkw-bw.de schicken 
  2. Persönliches Gespräch mit RKW BW-Berater zur Erstberatung und Auftragsklärung 
  3. Beauftragung zu geförderten Konditionen bestätigen 
  4. Beratungsprojekt gemeinsam mit RKW BW-Fachberater durchführen

An wen kann ich mich wenden?

Die Beratung wird über die Beratungsdienste RKW Baden-Württemberg (Industrie und Freie Berufe), BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (Handwerk), DEHOGA Baden-Württemberg (Gastgewerbe) und UBH Unternehmensberatung Handel (Handel) erfolgen, die alle Wirtschaftsbereiche abdecken können.