Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

BAFA-Merkblätter zum Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz ist Mitte November 2023 in Kraft getreten. Um die viele Detailfragen zum Energieeffizienzgesetz zu klären, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Merkblatt veröffentlicht.
Das Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz finden Sie hier: BAFA-Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Informationspapier bestätigt erwartungsgemäß, dass der Unternehmensbegriff „immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebe bzw. Betriebsteile“ erfasst. Die erfolgreiche Einrichtung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems „schließt mit dem ISO 50.001 Zertifizierung (ISO 50.001 Zertifikat) / dem Eintrag ins EMAS-Register (EMAS Urkunde) ab“.

Bestimmung der Gesamtenergieverbrauchs

Bei der Bestimmung des relevanten Endenergieverbrauchs wird im Wesentlichen auf die bestehenden Regelungen/Ausführungen der Energieauditpflicht (EDL-G) verwiesen – mit der Ausnahme, dass beim EnEfG auch Flugzeugtreibstoffe einzubeziehen sind. Auch hier stellt das BAFA ein entsprechendes Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs zur Verfügung.