Energie- und Stromsteuer

Berechnungstool

Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Seit 2007 wird auch Kohle besteuert. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen.
Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt es
  • Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§§ 54 und 55 Energiesteuergesetz sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§§ 9b und 10 Stromsteuergesetz) und
  • Steuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).
Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verbraucht werden, sind ganz oder teilweise von der Energiesteuer befreit (§§ 53 und 53a Energiesteuergesetz). Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern (§ 9 Stromsteuergesetz) ist ebenfalls steuerbefreit.
Mit dem Berechungstool der IHK Lippe zu Detmold können privilegierte Unternehmen möglichen Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz berechnen und prüfen, ob sich ein Antrag auf Rückforderung von zuviel gezahlter Energie- bzw. Stromsteuer oder vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs – z.B. die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 – lohnt.
Dieses Tool wurde im Lauf der Jahre weiterentwickelt und enthält jetzt die Tabellenblätter für das Jahr 2022 und 2023.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen.