SpaEfV
Anerkennung von Systemen zur Förderung der Energieeffizienz
Eine Verordnung regelt die Anerkennung von Managementsystemen und alternativen Systemen als Voraussetzung für Entlastungen von der Strom- und Energiesteuer (Spitzenausgleich).
Die sog. SpaEfV definiert dabei, welche alternativen Systeme neben EMAS und der DIN EN ISO 50001 für kleine und mittlere Unternehmen anerkannt werden können. Möglich sind Systeme nach Anlage 1 bzw. Anlage 2 der SpaEfV (Energieaudits nach EN 16247-1 bzw. alternative Systeme).
Wie die Nachweisführung zu erfolgen hat, ist im § 4 der besagten Verordnung geregelt.