Strahlenschutz

BMU legt Radon-Maßnahmenplan vor

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat zum neuen Strahlenschutzgesetz einen Radonmaßnahmenplan veröffentlicht. Damit sollen die Risiken der Exposition gegenüber dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen reduziert werden. Für Unternehmen werden vor allem Messungen der Radonaktivität an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten relevant. Zudem werden Maßnahmen zur Qualitätssteigerung bei Produkten im Baubereich geplant.
In dem Maßnahmenplan beschreibt das BMU die Schritte, mit denen die so genannten Radonvorsorgegebiete ausgewiesen werden sollen. Unternehmen mit Betriebsstätten in diesen Gebieten werden an Arbeitsplätzen Messungen der Radonkonzentration durchführen müssen, wenn sich der Raum im Erd- oder Kellergeschoss befindet und die Beschäftigten sich hier während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhalten.
Zudem plant das BMU u.a. die Untersuchung der Wirksamkeit von bautechnischen Maßnahmen, bundesweite Aus-, Weiter- und Fortbildungskonzepte von Fachleuten sowie die Integration des Radonschutzes in bestehende Qualitätszertifizierungen für Gebäude.
Den vollständigen Radonmaßnahmenplan finden Sie auf der Themenseite des BMU.