Medieninformation vom 13. Januar 2023

Nach dem Lieferkettengesetz ist vor dem Lieferkettengesetz: Unternehmen können sich bei der IHK über umfassende Kontroll- und Berichtspflichten informieren

Nun ist es also da: Seit Jahresbeginn verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten dazu, Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Lieferkette einzuhalten und über die ergriffenen Maßnahmen ab 2024 regelmäßig zu berichten. Ab dann sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten direkt betroffen.
„Unsere Region ist eine Region des Mittelstandes. Ab nächstem Jahr würden weniger als 20 Unternehmen direkt unter das Gesetz fallen“, beschreibt Bernd Seemann, Vorsitzender des Außenwirtschaftsausschusses der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg die Auswirkungen vor Ort. „In der Praxis ist aber eingetreten, wovor die Wirtschaft schon länger gewarnt hat: Viele kleine und mittelständische Unternehmen bekommen die Auswirkungen ebenfalls zu spüren. Um ihre Lieferkette entsprechend zu durchleuchten, fordern die großen Unternehmen weitreichende Informationen bei ihren Zulieferern an. Auch wenn der nur zwei Schwarzwaldtäler weiter sitzt und nicht in Südostasien.“
Dies führe dazu, dass auch kleine Unternehmen ihre Lieferketten aufwendig überprüfen müssen. Wenn sie das nicht leisten und nachweisen können, kann dies dazu führen, dass sie für Zuliefererverträge in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden.
„Dabei ist das deutsche Lieferkettengesetz noch vergleichsweise zurückhaltend. Die geplante EU-Richtlinie geht weit darüber hinaus: Schon kleinere Unter nehmen wären nach aktuellem Planungsstand direkt betroffen und mehr Umweltstandards wären einzuhalten“, so Bernd Seemann. Er hat viele Jahre Erfahrung in der Außenwirtschaft und rät betroffenen Unternehmen, zusammenzustehen und Erfahrungen auszutauschen. „Wenn ein neues Gesetz in die Praxis umgesetzt wird, gibt es viel Unsicherheit. Dann zahlt es sich aus, Bewährtes auszutauschen und als Gemeinschaft auf die zuständige Behörde zur Klärung offener Fragen zuzugehen. Der Au
ßenwirtschaftsausschuss kann zum Beispiel auf das Netzwerk der Industrie- und Handelskammern zurückgreifen – Kommunikation ist das A und O.“
Der Außenwirtschaftsausschuss der Industrie- und Handelskammer bringt international tätige Unternehmen aus der Region zusammen. Vom Erfahrungsaustausch im Außenhandel bis zur politischen Meinungsbildung zu aktuellen Gesetzesinitiativen – in der Ausschussarbeit unterstützen sich Unternehmen gegenseitig bei gemeinsamen Herausforderungen. Bei Interesse finden Sie den Kontakt unter www.ihk.de/sbh/auwi-ausschuss.
Zum Lieferkettengesetz informiert die IHK auf ihrer Webseite unter www.ihk.de/sbh/lksg.