Sperrzeitenverlängerung gefährdet lebendige Innenstädte: IHK erwartet Reform der Lärmgesetzgebung
Die jüngste Sperrzeitverlängerung beobachtet die IHK mit Sorge. Konkret erfolgte diese in der Innenstadt von VS-Villingen im Zuge von Anwohnerklagen wegen nächtlicher Lärmbelästigung. Hintergrund sind gerichtliche Entscheidungen, die Kommunen zur Einhaltung entsprechender Maßnahmen verpflichten. . Die IHK erwartet in diesem Kontext eine grundlegende Überarbeitung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
„Die Gerichtsurteile bedeuten erhebliche Einschränkungen für viele Gastronomiebetriebe. Wir sehen hier eine bedenkliche Tendenz“, erklärt IHK-Tourismusreferentin Daniela Hermann. „Die Entscheidungen sind rechtlich bindend und müssen respektiert werden – auch wenn sie wirtschaftlich Einbußen und gesellschaftliche Einsc
hränkungen bedeuten.“ Die TA Lärm werde dem heutigen Freizeitverhalten immer weniger gerecht. „Die Menschen verbringen ihre Abende zunehmend im Freien – besonders in den Sommermonaten. Außengastronomie ist längst ein fester Bestandteil im städtischen Leben geworden. Für attraktive und belebte Innenstädte ist sie maßgeblich“, sagt Hermann.
„Wenn Gäste frühzeitig gehen müssen, sinkt der Umsatz oder sie bleiben ganz aus. Für viele Betriebe kann das existenzbedrohend sein“, warnt auch Michael Steiger, Vorsitzender des IHK-Tourismusausschuss. Der Gastronom bringt es auf den Punkt: „Wo Menschen zusammenkommen, wird gelacht und gesprochen – das ist soziale Interaktion, kein Maschinenlärm. Und deshalb von der TA Lärm auszunehmen.“ Die aktuelle Rechtslage stehe diesem Ziel jedoch entgegen.
Hintergrund
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erwartet eine differenzierte Betrachtung von Lärmquellen in der TA Lärm. Gesellschaftlich-sozialer Lärm müsse klar vom industriell-technischen Lärm abgegrenzt werden. Nur so könne ein fairer Ausgleich zwischen dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner und dem gesellschaftlichen Leben in den Städten geschaffen werden. Die aktuelle Gesetzeslage zwingt Städte und Betriebe zu Maßnahmen, die der Entwicklung lebendiger Innenstädte entgegenwirken. Eine Reform der TA Lärm ist aus Sicht der Gewerbetreibenden überfällig. Sie muss das veränderte Freizeitverhalten, die Bedeutung der Außengastronomie und die soziale Funktion des öffentlichen Raums stärker berücksichtigen.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erwartet eine differenzierte Betrachtung von Lärmquellen in der TA Lärm. Gesellschaftlich-sozialer Lärm müsse klar vom industriell-technischen Lärm abgegrenzt werden. Nur so könne ein fairer Ausgleich zwischen dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner und dem gesellschaftlichen Leben in den Städten geschaffen werden. Die aktuelle Gesetzeslage zwingt Städte und Betriebe zu Maßnahmen, die der Entwicklung lebendiger Innenstädte entgegenwirken. Eine Reform der TA Lärm ist aus Sicht der Gewerbetreibenden überfällig. Sie muss das veränderte Freizeitverhalten, die Bedeutung der Außengastronomie und die soziale Funktion des öffentlichen Raums stärker berücksichtigen.