IHK treibt Digitalisierung beim Ursprungszeugnis voran

Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche und im Außenhandel erforderliche Urkunde, die den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware bescheinigt. Die IHK verfolgt konsequent den Weg der Digitalisierung und bietet ihren Mitgliedsunternehmen ab dem 15. September die Möglichkeit, auf ein vollständig elektronisches Verfahren zurückzugreifen.
Ursprungszeugnisse werden nicht nur für Waren mit Ursprung in Deutschland bzw. in der Europäischen Union ausgestellt, sondern auch für Waren mit Ursprung in Drittländern. Die Behörden vieler Staaten verlangen bei der Einfuhr, dass die Waren von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Diese Dokumente spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.
Ab 15. September vollzieht die IHK die vollständige Digitalisierung des Ursprungszeugnisses – weg vom bedruckten Papier, hin zu einer verifizierten Datei im PDF-Format. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob es in das vollständige Digitalverfahren einsteigt oder das Papierverfahren weiterhin nutzt. Handlungsbedarf besteht im Unternehmen nicht. Die Freischaltung der Funktion erfolgt automatisch. Digitale Ursprungszeugnisse haben die volle Wertigkeit einer öffentlich-rechtlichen Urkunde und haben einen Prüfcode zur Authentifizierung.
Als Ansprechpartner für die vollständige Digitalisierung von Ursprungszeugnissen steht IHK-Außenwirtschaftsreferent Jörg Hermle telefonisch unter 07721 922-123 oder per E-Mai: hermle@vs.ihk.de zur Verfügung. Weitere digitale Werkzeuge im internationalen Handel sowie die aktuelle Handels- und Zollpolitik thematisiert die IHK bei ihrem digitalen Außenwirtschaftsforum vom 22. bis 24. September. Informationen zum Programm und zur Anmeldung sind auf der Website der IHK abrufbar.