Transportunternehmen kritisieren EU-Vorstoß zur Anschaffungspflicht in gewerblichen Fuhrparks

Praxisfremd, teuer, bürokratisch: dieses Fazit zieht die IHK im Hinblick auf potenzielle Vorgaben zur Dekarbonisierung gewerblicher Fuhrparks. Hintergrund ist die Idee der Europäischen Kommission, ab 2030 nur noch emissionsfreie Neuwagen in gewerblichen Fuhrparks zuzulassen.
Von der Initiative als Teil des EU-Aktionsplans zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors wären die Betreiber und Besitzer von Mietwägen, Firmenautos, Transportfahrzeuge und Busse betroffen. In der Region könnte dies mindestens die rund 680 Betriebe aus dem Verkehrs- und Logistiksektor treffen.
„Alleine aufgrund der fehlenden Tank- und Ladeinfrastruktur ist dieser Gedanke abwegig“, so IHK-Vizepräsident Dr. Steffen P. Würth. Gerade im ländlichen Raum seien weder ausreichend E-Ladesäulen noch genügend Wasserstofftankstellen verfügbar. „Solche Gedankenspiele sind deshalb weder für Transportunternehmen noch für Handwerksbetriebe, Taxiunternehmen und Auto-Vermieter wirtschaftlich umsetzbar.“
„Unrealistisch und übereilt“ nennt Marius Neininger, Vorsitzender des IHK-Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur, die Pläne der Europäischen Kommission. „Klimaschutz im Verkehr braucht technologieoffene Lösungen. Klimaneutrale Kraftstoffe und saubere Diesel-Motoren müssen gleichberechtigt berücksichtigt werden“, so der Ausschussvorsitzende. Gleichzeitig seien nur wenige Unternehmen gerade in der Lage, neue Investitionen oder Anschaffungen zu tätigen. „Der Mittelstand muss von Lasten befreit werden, und nicht durch neue Gesetze und Vorgabe eingeschränkt werden.“ Das Ziel des Klimaschutzes gelte es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu denken“, sagt Neininger.
Hintergrund
Medienberichten zufolge plant die Europäische Kommission eine Verpflichtung für Unternehmens- und Mietwagenflotten, ab 2030 nur noch emissionsfreie Neuwagen anzuschaffen. Unternehmensflotten machen 60 Prozent der Neuzulassungen aus und sollen nach den Plänen der Kommission als zentraler Hebel zur Dekarbonisierung des Verkehrs genutzt werden. Die bisherige Regulatorik sieht das sogenannte „Verbrenner-Aus“ für sämtliche Neuwagen ab 2035 vor.