Medieninformation vom 8. März 2024

Neue Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung treten in Kraft: IHK unterstützt Unternehmen

Unternehmen müssen schrittweise zunehmend soziale und ökologische Aspekte bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen und diese im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung veröffentlichen. Die IHK unterstützt Betriebe bei der Nachhaltigkeitstransformationund warnt zugleich vor überbordenden Berichtspflichten.
Technologietransfermanager Niklas Lehmann erläutert die Relevanz der Nachhaltigkeitsberichtserstattung: „Politik, Banken oder Investoren verlangen zunehmend von Unternehmen die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, um die Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt und Gesellschaft bewerten zu können. In Europa werden in Zukunft die europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, so genannte European Sustainability Reporting Standards (ESRS), Unternehmen zu einer zunehmend ausführlichen und schrittweisen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Die neuen Vorgaben werden in den kommenden Jahren stufenweise auf mehr Unternehmen ausgeweitet, abhängig von der Größe und den Eigenschaften der Betriebe.“
Die IHK unterstützt die Transformation zur nachhaltigen Wirtschaft und betont, dass bereits viele Unternehmen aus eigenem wirtschaftlichem Interesse in Ihre Effizienz und Nachhaltigkeit investieren. Laut IHK bestehen durch das deutsche Lieferkettengesetz, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und viele weitere rechtliche Vorgaben ohnehin umfassende Regelungen zur schrittweisen Nachhaltigkeitstransformation.
Marcel Trogisch, Stellvertretender Geschäftsbereichsleiter für Energie und Umwelt betrachtet das politische und wirtschaftliche Gesamtbild: „Die Wertschöpfungs- und Lieferketten unserer Mitgliedsunternehmen sind bereits durch multiple geopolitische Verwerfungen belastet. Daher werden die Betriebe mit den neuen ESRS-Berichtspflichten zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt besonders strapaziert. Denn die Vielzahl und Gleichzeitigkeit der neuen Vorgaben wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Betriebe zusätzlich unterminieren und Wachstumschancen hemmen. Wir als IHK fordern statt kaskadenartigen neuen Berichtspflichten mehr Vertrauen in unternehmerische Kompetenzen. Die Betriebe sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst – daher sollte mehr marktwirtschaftlichen Handlungsspielraum ermöglicht werden.“
Aufgrund der zahlreichen Nachhaltigkeitsberichterstattungen und insbesondere durch die weitreichenden Vorgaben im Rahmen der neuen ESRS bietet die IHK mehrere Informationsveranstaltungen an. „Um unsere Unternehmen bei der Umsetzung der Regelungen zu unterschützen sowie Chancen aufzuzeigen, veranstalten wir einen ‚Deep Dive‘ in die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Fokus auf die ESRS. Die achteilige kostenfreie Veranstaltungsreihe wird eine umfassende Einführung in das Thema bieten“, so IHK-Referent Niklas Lehmann.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg veranstaltet die online angebotene Reihe ab dem 19. März. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und über die Homepage der IHK unter http://www.ihk.de/sbh/ESRS möglich.