Medieninformation vom 5. Juli 2023

Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie: IHK informierte über Hinweisgeberschutzgesetz

Die IHK informierte Unternehmen über neue Regelungen im Compliance-Bereich. Denn zum 2. Juli dieses Jahres trat nach langem Gesetzgebungsprozess das Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft.
Beschäftigte in Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Unternehmen erlangt haben, können diese zukünftig unter dem besonderen Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes melden. Dies bedeutet Handlungsbedarf für Unternehmen und die Geschäftsführungen.
Worauf es dabei ankommt, hatte die IHK unter anderem in einem kostenfreien Seminar unter dem Titel „Rechte und Pflichten nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz - Sind Sie vorbereitet?“ nähergebracht. Darin wurden pragmatische Lösungswege für mittelständische Unternehmen vorgestellt.
So müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend einen internen Meldekanal für bestimmte Verstöße einrichten. Für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Gesetz eine Einrichtungsfrist für interne Meldekanäle bis zum 17. Dezember dieses Jahres vor. IHK-Jurist Stefan Villing weist darauf hin, „dass es diesen Unternehmen erlaubt ist, Ressourcen zu teilen und mit anderen Unternehmen eine gemeinsame Meldestelle zu betreiben. Außerdem kann die Einrichtung einer internen Stelle auch für Unternehmen unter 50 Beschäftigten sinnvoll sein, um eine interne Klärung herbeizuführen und Meldungen an externe Stellen zu vermeiden“.
Informationen und eine Checkliste finden Unternehmen auf der IHK-Seite unter www.ihk.de/sbh/HinSchG. Für den Herbst ist eine weitere Informationsveranstaltung geplant. Hierüber wird die IHK rechtzeitig informieren. Weitere Auskünfte dazu erteilt Mareike Biesalski, Telefon: 07721 922-139 bzw. per E-Mail: biesalski@vs.ihk.de.