Medieninformation vom 13. September 2021

IHK-Onlineveranstaltung: Mehrwegsysteme „To Go“ - eine gute Alternative für das Gastgewerbe

Ab Anfang 2023 werden größere Gastronomie-Betriebe, Caterer und Lieferdienste verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten. Verbrauchende sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. Damit wird die EU-Verpackungsrichtlinie, die bereits seit 2019 in Kraft ist, umgesetzt. Aktuell ist die Nutzung derartiger Mehrweg-Gebinde noch eine freiwillige Entscheidung von Gastronominnen und Gastronomen, die jedoch sowohl Kosten verringern als auch Umweltbelastungen vermeiden kann.
Die IHK informiert Interessierte aus der Gastronomien in einer Onlineveranstaltung am Donnerstag, 30. September, 9:30 bis 11 Uhr, via MS Teams über den Einsatz solcher Mehrwegsysteme.
In Kooperation mit dem Landkreis Rottweil und den Mehrwegsystem-Anbietern RECUP und REBOWL stellt die IHK eine Alternative zur Einwegverpackung vor. Im Anschluss berichten zwei Unternehmer über ihre eigenen Erfahrungen und den praktischen Einsatz von Mehrwegsystemen im Gastgewerbe.
Die Teilnehmenden sind eingeladen, über den Chat mitzudiskutieren und ihre Fragen zu stellen. Anmeldungen zur Onlineveranstaltung sind möglich über die Internetseite der IHK unter www.ihk-sbh.de/veranstaltungen unter Eingabe des Schlagwortes „Mehrwegsysteme“. Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz und Mehrwegsystemen für Außer-Haus-Verkauf sind abrufbar auf der IHK-Homepage über www.ihk-sbh.de.